Wirtschaft

Schlappe für Deutsche Bahn GDL gewinnt vor Gericht: Streik geht weiter

GDL-Chef Weselsky gab sich schon vor dem Gerichtstermin siegessicher.

GDL-Chef Weselsky gab sich schon vor dem Gerichtstermin siegessicher.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Streik der Lokführer kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Gegen den Beschluss kündigt der Konzern am Abend Berufung an.

Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden. Eine Gerichtssprecherin sagte zur Begründung, es könne im Eilverfahren nicht hinreichend festgestellt werden, dass unzulässige Streikziele verfolgt würden. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich. Dort wird dann am Freitag verhandelt. Die Bahn kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll am Dienstag enden.

Weselsky: "Sehr erleichtert"

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das nachgebesserte Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. "Sie sehen einen erleichterten Vorsitzenden", sagte Weselsky nach der Verhandlung. "Erleichtert deshalb, weil die Arbeitgeberseite mit ihrer Argumentation nicht durchgedrungen ist. Winkeladvokaten der Bahn sind an ihre Grenzen gelangt." Die Kammer habe "klar" gesagt: "Die Arbeitskampfmaßnahme ist rechtmäßig, sie ist zulässig und sie ist auch verhältnismäßig." Zur Berufung sagte er: "Wir sind darauf vorbereitet." Der GDL-Chef betonte zugleich, er sei zu Verhandlungen bereit. "Wer Kompromisse sucht, der wird sie mit uns finden." Nach Weselskys Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. "Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will", sagte der Gewerkschafter zuvor dem "Spiegel". Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

"Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig erklärt. Mit ihren rund 38.000 Mitgliedern sieht sich die GDL im scharfen Wettstreit mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Nach dem 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz soll bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG die größere Gewerkschaft.

Bahn vermutet politische Motive für den Streik

Die eigentlich im Fahrbetrieb verankerte GDL sieht sich gezwungen, ihren Einfluss auch auf andere Konzerntöchter auszuweiten - und will die Bedingungen für Werkstattbeschäftigte nun ebenso regeln wie für Angestellte in der Verwaltung oder der Bahn-Infrastruktur. Das erinnert an die Auseinandersetzungen in den Jahren 2014/2015. Damals wollte die Gewerkschaft ihre Tarifhoheit auf Zugbegleiter und Rangierlokführer ausdehnen - und hatte damit nach acht Streikwellen auch Erfolg.

Die Bahn vermutet hinter dem Fünf-Tage-Streik der GDL politische und juristische Zielsetzungen, die in einem Tarifvertrag nicht regelbar seien. Auch im November 2014 klagte die Bahn gegen laufende Streiks der GDL in der damaligen Tarifrunde. Damals argumentierte die Bahn, dass der Arbeitskampf unverhältnismäßig hohen Schaden anrichte - vergeblich. Die GDL siegte in zwei Instanzen vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt. Gewerkschaftschef Weselsky brach nach dem Triumph überraschend den laufenden Streik ab. Damals erklärte er: "Ich stehe an dieser Stelle nicht als Sieger, sondern als derjenige, der die Grundrechte der Lokomotivführer und der Zugbegleiter verteidigt hat."

Vor der jetzigen Gerichtsentscheidung hatte sich der GDL-Chef im "Spiegel"-Interview siegessicher gezeigt: "Was kann man uns vorwerfen? Unsere Forderungen liegen seit Mai auf dem Tisch, bisher scheint es so, als hätten wir alles richtig gemacht. 2015 haben wir 109 Stunden am Stück gestreikt." Das hätten die Gerichte für zulässig gehalten.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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