Wirtschaft

Ministerium zieht Vergabe zurück Haenel verliert Sturmgewehr-Auftrag

Die Waffenschmiede C.G. Haenel hatte sich bislang eher auf den Bau von Kleinwaffen konzentriert.

Die Waffenschmiede C.G. Haenel hatte sich bislang eher auf den Bau von Kleinwaffen konzentriert.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eigentlich sollte das neue Sturmgewehr der Bundeswehr von der thüringischen Waffenschmiede C.G. Haenel produziert werden. Doch nun macht das Verteidigungsministerium einen Rückzieher. Für Konkurrent Heckler & Koch ein Erfolg.

Das Bundesverteidigungsministerium hat die geplante Vergabe des Großauftrags für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr an den thüringischen Hersteller C.G. Haenel zurückgezogen. Das Ministerium begründete den Schritt mit möglichen Patentrechtsverletzungen durch das Unternehmen zulasten des Mitbewerbers Heckler und Koch. Dieser hatte Beschwerde gegen den Zuschlag für C.G. Haenel eingereicht. Die Vergabestelle des Bundes werde nun "in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten", teilte das Ministerium mit.

Das Haenel-Model "MK 556" hatte sich im September in einem Bieterverfahren gegen das Angebot des langjährigen Hauslieferanten Heckler & Koch durchgesetzt. Aus Militärkreisen hieß es, die Haenel-Waffe sei leicht besser auf die Anforderungen zugeschnitten, aber deutlich wirtschaftlicher - also preisgünstiger.

Allerdings wurden öffentlich Fragen laut, ob und wie Haenel - die Firma ist Teil eines Rüstungskonzerns aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) - den Bau von 120.000 Waffen stemmen kann. Bislang hatte sich das in Suhl ansässige Unternehmen eher auf den Bau von Jagd- und Präzisionswaffen in Kleinserien konzentriert.

Gegen den Zuschlag für C.G Haenel hatte Heckler und Koch Beschwerde eingelegt. Auf Grundlage dessen habe die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) "erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt", erklärte das Ministerium nun. Interne Prüfungen hätten ergeben, dass eine derartige Verletzung nicht auszuschließen" sei. Deswegen werde die "Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel" aufgehoben.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa/AFP

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