Wirtschaft

BGH fällt Urteil Umwelthilfe darf weiter abmahnen und klagen

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das entscheidet nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Das heißt: Die Abmahnpraktiken der Organisation sind legal. Die DUH zeigt sich nach der Entscheidung erleichtert.

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. In dem Verfahren ging es nicht um Klagen der DUH auf Fahrverbote im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Vielmehr wurde grundsätzlich das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht bestritten.

Mit der Entscheidung des BGH, der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte, ist die Klage des Autohändlers endgültig erfolglos. Geklagt hatte ein schwäbischer Autohändler. Er hatte von der DUH eine Abmahnung erhalten, weil er Kunden nicht ordnungsgemäß über den Spritverbrauch und die CO2-Werte seiner Neuwagen informiert habe. Der Händler hatte die Werte im Internet nicht direkt angegeben, sondern auf den Aushang in seinem Autohaus verwiesen.

Der Autohändler hielt die Abmahnung und die damit verbundene Zahlungspflicht für rechtsmissbräuchlich. Er argumentierte, der DUH gehe es nicht um die Einhaltung der Verbraucherinformationen. Vielmehr seien die Abmahnungen wegen fehlerhafter Verbraucherinformationen eine Einnahmequelle für die Organisation. Das sei Rechtsmissbrauch.

Die DUH ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, politisch unabhängig und klageberechtigt. Die 1975 gegründete Organisation mit Sitz in Hannover setzt sich nach eigenem Bekunden für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein und verbindet den Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

DUH zeigt sich erleichtert

Die Deutsche Umwelthilfe reagierte mit Erleichterung auf die Bestätigung ihrer Klageberechtigung. "Das hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße."

Von den insgesamt 20 Branchen, die die DUH überwache, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig dagegen zur Wehr setze, sagte Resch. Das zeige, dass in Deutschland etwas aus dem Gleichgewicht geraten sei. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals "natürlich schon eine Störgröße geworden". "Wir haben in den letzten Monaten einfach erlebt, dass man versuchte, uns permanent zu diskreditieren. Die ökologische Marktüberwachung wurde als Abmahngeschäft dargestellt." Er freue sich sehr, dass der BGH sich damit so dezidiert auseinandergesetzt habe und nun in jedem Einzelfall erkläre, dass alles korrekt ablaufe.

Resch nannte das Urteil auch "eine deutliche Ohrfeige für den Staat". "Schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz müssen unmittelbar vom Staat geahndet werden", forderte er. Dann würde die Umwelthilfe sich auch mit Freuden aus diesem Bereich zurückziehen.

Quelle: ntv.de, kpi/rts

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