Wirtschaft

Insolvenzverwalter alarmiert "Viele könnten sich strafbar machen"

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Eine Insolvenz gilt fälschlicherweise als Synonym für das endgültige Aus eines Unternehmens, das um jeden Preis verhindert werden muss.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen der Corona-Krise war die Pflicht, Insolvenz anzumelden, wenn man nicht mehr zahlen kann, monatelang ausgesetzt. Dass sich das nun wieder ändert, dürften viele Betroffene nicht mitbekommen haben. Ihnen drohen harte Strafen, warnt Christoph Niering, der Vorsitzende des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands. Er kritisiert, dass die Politik mit allen Mitteln versuche, Insolvenzen zu verhindern.

ntv.de: Ab dem ersten Oktober gilt wieder die Pflicht, Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Werden sich, nachdem das in der Krise monatelang ausgesetzt war, jetzt lange Schlangen vor den Insolvenzgerichten bilden?

Christoph Niering: Nein, das glaube ich nicht. Denn ich fürchte, viele der Betroffenen sind sich gar nicht im Klaren darüber, dass für sie jetzt im Fall der Zahlungsunfähigkeit wieder die uneingeschränkte Pflicht gilt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Viele haben offenbar einfach die Nachricht gehört, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei bis Ende des Jahres verlängert worden. Bei den Details haben sie dann nicht mehr hingehört. Die Aussetzung gilt nämlich nur für den - relativ seltenen - Insolvenzgrund der isolierten Überschuldung, nicht aber für den in den allermeisten Fällen maßgeblichen Grund der Zahlungsunfähigkeit. Das ist in den Pressemitteilungen und den Medien oft missverständlich kommuniziert worden. Die Betonung lag dabei nicht auf der Wiedereinsetzung der Antragspflicht für die Allermeisten, sondern auf der Verlängerung der Aussetzung, die aber nur wenige betrifft.

Was hat das für Konsequenzen?

Geschäftsführer oder Vorstände und im Einzelfall auch Selbständige, die nicht zahlungsfähig sind, aber keine Insolvenz anmelden, machen sich strafbar. Das kann hohe Strafen nach sich ziehen. Dazu kommt die persönliche Haftung für mögliche Verbindlichkeiten und Schäden, die Gläubigern nach Eintreten der Insolvenzreife entstehen.

In den vergangenen Monaten hatten wir dank der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht trotz der heftigen Wirtschaftskrise viel weniger Insolvenzen in Deutschland als in den entsprechenden Vorjahresmonaten. Müssen die nicht irgendwann nachgeholt werden? Wann wird die große Pleitewelle über die Insolvenzgerichte schwappen?

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Christoph Niering ist Partner von Niering Stock Tömp Rechtsanwälte, eine der großen deutschen Insolvenzverwalterkanzleien. Seit mehr als 25 Jahren ist er als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Generalbevollmächtigter und Sanierungsberater tätig und hat seitdem über 2000 Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren betreut. Er ist Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands.

Einerseits lässt ein Blick auf die Zahlen vergangener Jahre einen starken Anstieg über das Niveau von 2019 hinaus erwarten. Da hatten wir weniger als 20.000 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland - vor zehn Jahren waren es noch über 30.000. Und selbst das müsste ja, wenn wir doch in der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten stecken, übertroffen werden. Trotzdem glaube ich nicht, dass die befürchtete Insolvenzwelle bald kommt. Zum einen werden viele Unternehmen ohne Insolvenzverfahren vom Markt verschwinden, oder sind es sogar schon. Kleine Einzelhändler zum Beispiel; die begleichen ihre letzten Rechnungen oder einigen sich mit Lieferanten und dem Vermieter. Dann schließen die einfach ihren Laden zu und melden ihr Gewerbe ab. Deshalb erwecken die hohen Zahlen, die von manchen Verbänden wie dem Einzelhandelsverband genannt werden von zehntausenden Betrieben, die vor der Pleite stünden, möglicherweise einen verkürzten Eindruck. Viele von denen werden nicht beim Insolvenzgericht erscheinen. Außerdem verhindert die Politik weiter, dass sich das Insolvenzgeschehen normalisiert, trotz Wiederinkrafttreten der Antragspflicht.

Wie das?

Zum einen dadurch, dass sie signalisiert, dass es weitere Hilfen geben könnte. Kaum ein Unternehmen wird zum Insolvenzgericht gehen, selbst wenn es zahlungsunfähig ist, solange es eine noch so kleine Hoffnung auf eine staatliche Rettung hat, solange die Regierung nicht klar sagt: Ab jetzt ist Schluss, der Geldhahn ist zu. Das ist aber überhaupt nicht absehbar, erst recht nicht in einem Wahljahr. Zudem wird ein großer Teil der Insolvenzen in normalen Zeiten nicht durch die Unternehmen selbst, sondern durch Gläubiger, und zwar meist durch Sozialversicherungen und Finanzbehörden beantragt. Das ist aber in den vergangenen Monaten, obwohl das ja von der Aussetzung der Antragspflicht nicht erfasst war, nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Diese laut Gesetz ausdrücklich auch der Marktbereinigung dienende Funktion ist offensichtlich politisch derzeit nicht gewünscht.

Dass diese Bereinigung durch das Ausscheiden nicht wirtschaftlich arbeitender Unternehmen vom Markt im Moment ausbleibt, wird vielfach kritisiert. Von "Zombiefirmen", die gesunde Unternehmen "infizieren" könnten, ist die Rede. Ist das wirklich so problematisch? Können Sie das bei Ihrer Tätigkeit konkret beobachten?

Ja, das Ausbleiben dieser Marktbereinigung ist in der Tat schädlich. Ich erlebe diese Fälle, in denen zahlungsunfähige Unternehmen versuchen, eine Insolvenz auf Kosten etwa von Lieferanten, Vermietern oder Kunden hinauszuzögern. Da werden Zahlungsziele immer weiter gestreckt oder auch weiter Anzahlungen von Kunden vereinnahmt, die dann, wenn die Insolvenz doch kommt, leer ausgehen. Dadurch können dann auch gesunde Unternehmen ernsthaft in Bedrängnis geraten. Vor allem sehe ich aber einen großen Schaden durch einen allgemeinen Vertrauensverlust. Wenn einem Lieferanten das mehrmals passiert, wird er in Zukunft vielleicht nur noch gegen Vorkasse oder Vorlage von Bürgschaften liefern. Viele Branchen wiederum sind auf das Vertrauen der Kunden angewiesen, die etwa für Möbel oder Küchen hohe Vorauszahlungen leisten, die oft im Falle einer Insolvenz nicht gesichert sind. Dieses für die Wirtschaft so wichtige Vertrauen droht zerstört zu werden.

Eine Insolvenz muss ja nicht zwangsläufig das Ende bedeuten für ein Unternehmen. In vielen Fällen ist sie ja - im Gegenteil - die Chance auf einen Neuanfang durch eine Sanierung. Dieser Aspekt scheint ausgerechnet jetzt in der Krise völlig unterzugehen.

In Deutschland wird leider die Insolvenz für einen Unternehmer immer noch stigmatisiert. Sie gilt als endgültiges Scheitern. Dass das deutsche Insolvenzrecht seit einigen Jahren schon anders ausgerichtet ist und eine Möglichkeit zur Sanierung von Unternehmen ausdrücklich vorsieht, ist vielen immer noch unbekannt. Dieses Vorurteil ist in der Krise leider weiter bestärkt worden. Wenn jetzt von möglichen Insolvenzen die Rede ist, dann "drohen" die immer und müssen mit allen Mitteln verhindert werden, weil ja sonst alles aus und vorbei ist für die betroffenen Unternehmen. Dieses falsche Bild, das da vermittelt wird, verschärft das Problem, dass die meisten Unternehmer viel zu spät zum Insolvenzberater gehen, etwa wenn die Bank die Kreditlinie kündigt, oder der Wirtschaftsprüfer das Testat verweigert. Dabei ist es bei angeschlagenen Firmen genauso wie bei kranken Menschen: Im frühen Stadium sind die Heilungschancen am größten.

Mit Christoph Niering sprach Max Borowski

Quelle: ntv.de

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