Bei Verdacht auf Alkohol am Steuer Schneller zur Blutprobe
05.11.2010, 14:47 Uhr
Künftig geht es nach dem "Blasen" wohl schneller zur Blutprobe.
(Foto: picture alliance / dpa)
Künftig soll eine Blutprobe beim Verdacht auf Alkohol am Steuer leichter angeordnet werden können. Der sogenannte Richtervorbehalt wird wohl entfallen.
Blutproben bei alkoholisierten Autofahrern sollen künftig nicht mehr grundsätzlich durch einen Richter genehmigt werden müssen. Die Anordnung dazu sollen auch Staatsanwälte und Polizeiermittler geben können. Der Bundesrat beschloss am Freitag, eine entsprechende Gesetzesinitiative dem Bundestag zur Abstimmung zuzuleiten.
Bisher dürfen Staatsanwälte und Polizei die Blutentnahme nur dann anordnen, wenn durch zu lange Wartezeiten der genaue Blutalkoholgehalt nicht mehr feststellbar wäre. Da in Regionen ohne Bereitschaftsdienst oft kein Richter verfügbar ist, ist dies heute schon gängige Praxis.
Nach Angaben von Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren zwar beanstandet. Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen habe aber anders als bei Freiheitsentzug oder Durchsuchungen "keinen verfassungsrechtlichen Gehalt". Durch den Vorstoß aus Niedersachsen werde aber eine sichere und rechtsstaatliche Grundlage geschaffen.
Quelle: ntv.de, dpa