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Unterschiedliche Limits im Ausland Ab Oktober wird es teuer

Die Frist läuft schon jetzt: Ab Oktober will der Bund ausländische Bußgelder eintreiben.

Die Frist läuft schon jetzt: Ab Oktober will der Bund ausländische Bußgelder eintreiben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Bund will ab Oktober Strafzettel aus dem Ausland eintreiben. Das Gesetz dazu hat der Bundestag gebilligt. Sommerurlauber sollten daher jetzt schon aufpassen, denn in den einzelnen EU-Staaten gibt es teils deutliche Unterschiede.

Autofahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass das Geld auch in Deutschland eingetrieben wird. Ein entsprechendes Gesetz werde voraussichtlich im Oktober oder November in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Der Bundestag hatte am Vorabend die Umsetzung eines EU-Beschlusses gebilligt, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht. Nach der bisherigen Rechtslage wurden Raser und Falschparker in den seltensten Fällen nach ihrer Heimkehr noch belangt.

Zeit wird knapp

Ursprünglich sollte das Gesetz zum 1. Oktober in Kraft treten. Doch die Zeit dafür wird knapp, weil vorher noch der Bundesrat zustimmen muss - und dessen nächste Sitzung ist erst im September. Einen Einspruch der Länderkammer könnte der Bundestag allerdings mit der sogenannten Kanzlermehrheit zurückweisen. Entscheidend ist ohnehin der Termin, an dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Deshalb wird bereits im bevorstehenden Sommerurlaub zur Vorsicht geraten.

Die Tempolimits auf europäischen Straßen sind von einer einheitlichen Regelung weit entfernt. Der ADAC hat deshalb eine Übersicht der Geschwindigkeitsbeschränkungen im europäischen Ausland zusammengestellt. Vor dem Antritt der Reise sollten sich Autofahrer über die Temporegeln für Pkws im Urlaubsland genau informieren, insbesondere über die zahlreichen Besonderheiten. Denn bei einer Überschreitung von bereits 20 km/h drohen vielerorts empfindliche Strafen, teilweise bis über 500 Euro.

Im eigenen Land sind die 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften allgemein bekannt. Auch in den anderen europäischen Ländern liegt der Autofahrer mit 50 km/h im Ort meistens genau richtig. Nur in Großbritannien heißt es bei 48 km/h (30mp/h) Fuß vom Gas. In Polen sind nachts von 23 bis 5 Uhr dagegen 60 km/h erlaubt.

Zwei- oder vierspurig?

Außerorts schwanken die Höchstgeschwindigkeiten in Europa zwischen 80, 90 und 100 km/h. Auf Schnellstraßen darf jedoch auch schneller gefahren werden. Die Tempogrenzen schwanken hier zwischen 100 und 110 km/h. Bei Nässe, Regen und Schnee gelten in Italien und Frankreich dagegen verringerte Tempolimits. In Polen darf man auf vierspurigen Schnellstraßen wiederum schneller als auf zweispurigen Schnellstraßen fahren.

Auf Autobahnen kommen Urlauber in den meisten europäischen Ländern mit 130 km/h voran, in den übrigen Reiseländern geht es mit 120 km/h etwas langsamer zu. Immer mehr Länder, wie zum Beispiel Schweden, gehen jedoch dazu über kein generelles Tempolimit festzulegen. Dort gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung je nach Beschilderung. Auf Autobahnen gibt es bei schwierigen Verkehrsverhältnissen wie Nässe, Schnee oder nachts zahlreiche Ausnahmen. Beispielsweise in Frankreich, Portugal und Luxemburg gelten für Führerscheinneulinge generell verringerte Geschwindigkeiten.

Quelle: ntv.de, mme/dpa

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