Interessen Dritter betroffen Anträge gegen Masern-Impfpflicht gescheitert
18.05.2020, 15:41 Uhr
Die verpflichtende Masern-Impfung ist zulässig.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Staat ist angehalten, das Leben zu schützen und die körperliche Unversehrtheit zu gewähren. Und deswegen dürfe auch die Impfung gegen Masern angeordnet werden, urteilen Deutschlands höchste Richter.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die Masern-Impfpflicht abgelehnt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte laut einem veröffentlichten Beschluss Anträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab. Die Klagen von zwei Eltern jeweils einjähriger Kinder richteten sich gegen die seit März geltende Impfpflicht. Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege müssen seither gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein.
Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts lehnte die Eilanträge nach einer Abwägung der Folgen bei einer Annahme oder Abweisung der Klagen ab. Bei einem Erfolg der Anträge wären "grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen", erklärte das Gericht. Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei.
Die Nachteile, die mit einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes im Hauptverfahren verbunden wären, überwögen in Ausmaß und Schwere nicht die Nachteile, die im Fall der vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP