Wegen versuchten MordesAutobahn-Steinewerfer müssen in Jugendhaft

Weil sie Steine und Paletten von einer Autobahnbrücke auf fahrende Autos geworfen haben, müssen zwei Heranwachsende für einige Jahre in Jugendhaft. Nach Ansicht des Gerichts hätten die 17 und 20 Jahre alten Verurteilten den Tod von mehreren Menschen in Kauf genommen.
Nach Würfen von Steinen und Paletten von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei junge Männer zu mehreren Jahren Jugendhaft verurteilt. Ein 20-Jähriger muss unter anderem wegen sechsfachen versuchten Mordes für vier Jahre in Jugendhaft, ein 17-Jähriger für dreieinhalb Jahre. Zudem verurteilte das Gericht beide auch wegen gefährlicher Körperverletzung, einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Brandstiftung.
Dem Urteil zufolge war es zwar nicht ihre Absicht, aber die jungen Männer hätten den Tod von Menschen in Kauf genommen. Beide Verurteilte hätten damit gerechnet, dass Fahrzeuge getroffen werden könnten.
Der Prozess fand wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie das Gericht mitteilte, habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die beiden Angeklagten Anfang Mai vergangenen Jahres eine leerstehende Düngemittelfabrik in Brand gesetzt hatten. Wenige Tage später warfen sie dann zunächst Steine auf einen fahrenden Regionalzug, bevor sie anfingen, Steine von Autobahnbrücken zu werfen.
"Änderungsappell" an die Angeklagten
Demnach trafen die beiden zunächst zwei Fahrzeuge von einer Brücke auf der Autobahn 3. Ein Mensch erlitt als Folge Verletzungen. Anschließend warfen sie von zwei Brücken über der A73 erst Steine und später sogar Paletten auf Fahrzeuge. Mehrere Autos wurden dabei teils erheblich beschädigt. Der Richter wies in seinem Urteil darauf hin, dass sich die Angeklagten immer weiter gesteigert hätten - bis hin zum Wurf der 20 Kilogramm schweren Paletten.
Im Prozess hatten sich die beiden Angeklagten in Widersprüche verwickelt. Der 17-Jährige hatte angegeben, nichts von den Brücken geworfen zu haben. Der 20-Jährige hatte hingegen gestanden, selbst geworfen zu haben und hatte auch seinen Freund als Mittäter beschuldigt. Auf Grundlage der Aussagen zahlreicher Zeugen glaubte das Gericht dem 20-Jährigen. Dem jüngeren Angeklagten hielt das Gericht vor, sich in keiner Weise von den Taten distanziert zu haben.
Der Richter wollte das Urteil als "Änderungsappell" an die Angeklagten verstanden wissen. Diese sollten nun in der Jugendhaft darüber nachdenken, ob ihr Leben so weiter gehen solle oder ob sie nicht etwas ändern müssten. Der ältere der beiden war bereits wiederholt vorbestraft.