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Häuser und Grundstücke Berliner Gericht lässt 58 Clanimmobilien einziehen

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Das Landgericht ordnete die Einziehung an, die aber noch nicht rechtskräftig ist.

Das Landgericht ordnete die Einziehung an, die aber noch nicht rechtskräftig ist.

(Foto: picture alliance/dpa)

Während Geldwäsche-Ermittlungen gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie" werden Dutzende Immobilien beschlagnahmt. Das Verfahren selbst wird eingestellt. Doch ein Gericht zieht jetzt trotzdem 58 der Clanimmobilien ein.

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Clanimmobilien angeordnet. Die entsprechenden Grundstücke liegen in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg, wie das Gericht mitteilte. Hintergrund ist demnach ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdachts gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie".

Die Immobilien gehören zu insgesamt 77 Objekten, die in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt wurden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben worden sind.

Nach Gerichtsangaben wurden die Immobilien während der Ermittlung zunächst beschlagnahmt. Diese wurden aber 2021 eingestellt, weil sich die Vorwürfe nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit "eingrenzen" ließen. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings parallel die Einziehung in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Derartige Verfahren erlauben es, aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen.

Ein Gericht muss dies aber bestätigen. Das Landgericht traf in dem Ermittlungskomplex schon zuvor ähnliche Entscheidungen und ordnete die Einziehung von Immobilien an. Der Einziehung unterliegen demnach unter anderem auch Miet- und Pachtforderungen aus den Immobilien. Der "überwiegende Teil" der fraglichen Objekte gehörte laut Gericht einer im Libanon lebenden 43-jährigen Zeinab A. Andere waren im Besitz einer 41-Jährigen und zweier von ihr vertretener Unternehmen.

Die 43-Jährige bestritt nach Gerichtsangaben in dem Entscheidungsverfahren, dass die zum Kauf der Immobilien in den Jahren 2010 bis 2017 verwendeten Gelder aus rechtswidrigen Quellen stammten. Die 41-Jährige machte keine Angaben.

Die Kammer kam den Angaben zufolge dann zu der Überzeugung, dass die Immobilien dem Ehemann von Zeinab A. und dessen Bruder zuzurechnen seien. Beide hätten die Käufe mit Geldern aus Straftaten finanziert. Über Frauen sollte die Herkunft der gezahlten Kaufpreise verschleiert werden. Die Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass die Frauen "über kein nennenswertes Vermögen verfügt" und Zeinab A. sowie ihr Ehemann "teilweise von staatlichen Transferleistungen gelebt hätten". Mehrere der Beteiligten sowie Personen aus deren Umfeld sind zudem wegen anderer Straftaten verurteilt - darunter wegen "Betäubungsmitteldelikten mit teils erheblichen Handelserlösen", wie es weiter hieß.

Die Einziehung ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Quelle: ntv.de, lme/AFP/dpa

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