Kondom beim Sex abgezogen Bundespolizist wegen "Stealthing" verurteilt
19.12.2018, 13:10 Uhr
(Foto: imago/PhotoAlto)
Beim "Stealthing" ziehen Männer während des Sex heimlich das Kondom ab - entgegen aller Absprachen. In den USA ist das ein Trend. Jetzt wird das erste Mal auch in Deutschland ein Mann dafür verurteilt.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 37-Jährigen verurteilt, weil er beim Sex mit einer 21-Jährigen heimlich das Kondom abstreifte. Es ist das erste Mal, das ein solcher Fall in Deutschland verhandelt wurde. In den USA ist diese Handlung schon länger unter der Bezeichnung "Stealthing" bekannt.
Laut der Fachzeitschrift "Columbia Magazine of Gender and Law" ist das Ziel beim "Stealthing" die vollständige Ejakulation im Körper des Sexualpartners. Nun musste das Gericht in Berlin klären, ob es sich dabei um eine Form des sexuellen Missbrauchs oder sogar um Vergewaltigung handelt.
Im November 2017 hatte der Bundespolizist einvernehmlichen Sex mit der 21-Jährigen, allerdings unter der Bedingung, dass ein Kondom benutzt wird. Beim Stellungswechsel zog er dieses dann ab und setzte den Verkehr mit der jungen Frau von hinten ungeschützt fort. Dem Gericht zufolge war zwar das Weglassen des Kondoms eine unerlaubte sexuelle Handlung, nicht aber der Sex an sich. Um den Straftatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen, hätte sich die Frau gegen die Penetration im Allgemeinen aussprechen müssen.
Acht Monate auf Bewährung
Die 21-Jährige bemerkte das Fehlen des Kondoms erst nach der Ejakulation des Mannes. Sie fühlte sich missbraucht, wurde durch die Handlung einem höheren Risiko für Geschlechtskrankheiten und einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt. Sie zeigte ihn wegen "Stealthing" an. Der 37-Jährige behauptete vor Gericht, das Kondom sei gerissen, deswegen habe er es abgestreift. Danach habe er "mit der Hand nachgeholfen" und sei "außerhalb zum Orgasmus gekommen".
Das Gericht verurteilte ihn wegen des sexuellen Übergriffs dennoch zu acht Monaten auf Bewährung, außerdem muss er über 3000 Euro an die 21-Jährige zahlen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung des Bundespolizisten hat Revision eingelegt. In der Schweiz wurde bereits Anfang 2017 ein Mann in einem ähnlichen Fall zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt - wegen Schändung.
Quelle: ntv.de, nan