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Versprechen und Lob Chats sind Einfallstor für Cybergroomer

Der Kontakt beginnt oft ganz freundlich und unverfänglich.

Der Kontakt beginnt oft ganz freundlich und unverfänglich.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erwachsene suchen im Internet Kontakt zu Minderjährigen, um sie zu missbrauchen. Das sogenannte Cybergrooming ist ein Alptraum vieler Eltern und häufiger, als man denkt. Deshalb sollte man das Thema unbedingt mit Kindern besprechen.

Cybergrooming kann Mädchen wie Jungen gleichermaßen treffen. Gefährdet sind Kinder theoretisch ab dem Moment, in dem sie selbstständig und privat im Internet unterwegs sind, also zum Beispiel mit dem ersten eigenen Smartphone, sagt Kristin Langer von der Initiative "Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht". "Wir raten Eltern immer, mit ihren Kindern offen darüber zu reden." Einfallstor für die Cybergroomer seien in der Regel Chats - in Messenger-Apps oder auch in Videospielen.

Hilfe bei Cybergrooming

An diese Hilfsangebote können sich Eltern oder Kinder wenden:

N.I.N.A. e. V., Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 / 22 555 30 – Beratung von Betroffenen und Helfenden
Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
Nummer gegen Kummer Elterntelefon: 0800 / 110 550
Weißer Ring: Opfertelefon 116 006 – Beratung online, telefonisch und vor Ort
Jugend.support: Infos und Beratungsstellen
Juuuport: Beratungsangebot von jungen Menschen für junge Menschen über Online-Formular und Whatsapp
Jugendnotmail: Onlineberatung in Krisensituationen
Hilfeportal sexueller Missbrauch: Onlinesuche nach Beratungsstellen in der Nähe

Die Zahlen sind schockierend: 2019 wurden jeden Tag in Deutschland im Schnitt etwa 43 Kinder sexuell missbraucht. "Das Internet spielt eine immer größer werdende Rolle, auch beim sexuellen Missbrauch. Wir sehen eine zunehmende Tendenz beim sogenannten Cybergrooming", erläutert Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA). Von Cybergrooming spricht man, wenn Erwachsene gezielt Kinder im Internet ansprechen, um sie dann sexuell zu missbrauchen.

Von dieser Gefahr müssten Kinder wissen, sagt Langer. Das könne dann etwa so klingen: "Du musst davon ausgehen, dass im Netz Menschen unterwegs sind, die dir oder uns nichts Gutes wollen." Mit offenen Gesprächen könnten Eltern ihre Kinder vor Missbrauch im Netz schützen.

Gut ist, wenn Kinder zudem wissen, wie die Masche Cybergrooming genau funktioniert. Also zum Beispiel, dass sich die Täter manchmal als Gleichaltrige ausgeben, manchmal auch als Casting-Agenten oder Modelscouts. Typisch für solche Anbahnungsversuche ist, dass die Täter nur positiv kommunizieren - mit vielen Versprechen und übertrieben viel Lob.

Kinder brauchen Vertrauensperson

Schützen können sich Kinder, indem sie sparsam mit Informationen über sich umgehen - vom Wohnort über das Alter bis zur Handynummer. "Für Kinder ist es etwas Tolles, wenn sie ein eigenes Smartphone und eine eigene Nummer haben, die sie weitergeben können", erklärt Langer. "Da müssen Eltern entsprechende Aufklärungsarbeit leisten."

Dazu bräuchten Kinder eine Vertrauensperson, an die sie sich bei Fragen oder einem komischen Bauchgefühl wenden können - auch und gerade, wenn das Verhältnis zu den Eltern pubertätsbedingt etwas angespannt ist. "Dann kann das vielleicht ein Patenonkel oder eine Patentante sein, auch eine gleichaltrige Freundin", sagt Langer.

Die Freunde sollten auch immer dabei sein, wenn man sich mit Menschen aus dem Netz trifft. Und Erwachsene sollten davon wissen. Dabei sei es egal, ob es sich um ein echtes Treffen handelt oder um eins per Webcam. Denn gerade Letzteres erscheine Kindern oft harmlos. "Kinder können die Folgen und Konsequenzen vom Umgang mit solchen Technologien noch nicht einschätzen", weiß Langer. "Das ist auch in Ordnung so, es sind ja Kinder - aber da müssen die Eltern dann halt da sein."

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Seit März 2020 ist ein Gesetz in Kraft, das bereits den Versuch des Cybergroomings unter Strafe stellt. Zwar war es schon zuvor eine Straftat, ein Kind über das Internet anzusprechen, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Durch das neue Gesetz ist aber auch derjenige ein Täter, der nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren - tatsächlich aber mit den Eltern oder verdeckten Ermittlern Kontakt hat. Auch wer Kindern pornografische Inhalte zusendet, macht sich strafbar.

Bei einem Verdacht oder sogar Beweisen sollte der Betreiber der Plattform benachrichtigt und die Polizei eingeschaltet werden; das geht auch über die Internetbeschwerdestelle. Auch auf jugendschutz.net können Verstöße gemeldet werden. Erstellen Sie, wenn möglich, Screenshots der übergriffigen Inhalte und notieren Sie wichtige Informationen.

Quelle: ntv.de

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