Innenminister für härtere Strafe Corona-Krise begünstigt Kindesmissbrauch
19.06.2020, 17:18 Uhr
Durch die Speicherung von Nutzerdaten könnten Täter schneller ermittelt werden.
(Foto: imago/photothek)
Im März verzehnfacht sich im Internet die Zahl von Inhalten, die Kindesmissbrauch zeigen. Europol sieht einen Zusammenhang mit den Pandemie-Maßnahmen. Als Reaktion fordern die Innenminister eine Vorratsdatenspeicherung für Verbindungsdaten. Doch ohne "Spielräume" scheint das ausgeschlossen.
Die Corona-Krise hat laut Europol zu einer starken Zunahme bei den Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern durch Online-Verbreitung von Fotos und Videos geführt. In der Isolation seien Kinder gefährdeter als sonst, in einigen Ländern gebe es mehr Fälle von sexuellem Missbrauch - dies geht aus einem Bericht von Europol hervor.
Täter hätten ihre Aktivitäten in sozialen Netzwerken und auch im verborgenen Teil des Internets, dem Darknet, stark ausgeweitet. In den vergangenen Monaten gab es dem Bericht zufolge weltweit "eine Welle" von Missbrauch-Videos oder -Bildern, die online angeboten und geteilt wurden. Während bei Europol sonst monatlich rund 100.000 Fälle von sexueller Ausbeutung gemeldet werden, schnellte die Zahl im März hoch auf eine Million. Im Mai sei die Zahl wieder gesunken.
Europol warnt vor einer zunehmenden Gefährdung von Kindern durch die Pandemie-Maßnahmen. "Während des Corona-Lockdowns verlagerte sich das Leben von Kindern von der realen Welt zunehmend in die virtuelle Welt." Das nutzen Täter aus, um die Gruppe ihrer möglichen Opfer zu vergrößern.
Um gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen zu können, haben sich die Innenminister von Bund und Ländern für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Mithilfe einer Mindestspeicherverpflichtung sollen die Ermittlungen in diesem Bereich vorangebracht werden.
Was bringt Vorratsdatenspeicherung?
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, sodass Ermittler später darauf zugreifen können. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte, man müsse mit aller Härte gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Sexueller Missbrauch von Kindern, der entweder als schwer eingestuft wird oder zum Tod führt, sei mit Totschlag vergleichbar, heißt es im Beschluss. Solchen Taten liege eine "kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" zugrunde. Sie fordern eine Änderung der Strafprozessordnung.
Zuvor hatte sich auch Familienministerin Franziska Giffey offen für eine Vorratsdatenspeicherung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gezeigt. Man sei an einem Punkt angekommen, wo man alles, was nötig und möglich sei, prüfen und tun müsse, um diese Dinge aufzuklären, sagte sie im ZDF. Kurz darauf teilte sie über ihr Ministerium allerdings mit: "Bei der anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung für alle gibt es große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und der Wirksamkeit. Mehrfach haben Gerichte entschieden, dass diese nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das gilt."
Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Ein weiteres Urteil des obersten EU-Gerichts wird in den nächsten Monaten erwartet. Seehofer sagte, er erhoffe sich davon "Spielräume".
Quelle: ntv.de, chf/dpa