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Freiheitsstrafe möglich DB greift gegen gefälschte Deutschlandtickets hart durch

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Schwarzfahren kann bereits teuer werden. Bei einem gefälschten Ticket sind die Folgen allerdings schlimmer.

Schwarzfahren kann bereits teuer werden. Bei einem gefälschten Ticket sind die Folgen allerdings schlimmer.

(Foto: picture alliance / Peter Gercke/dpa-Zentralbild/ZB)

Seit dem Start des Deutschlandtickets befinden sich vermehrt Fälschungen im Umlauf. Die Deutsche Bahn nimmt das Thema sehr ernst. Wer erwischt wird, kassiert eine Strafanzeige. Die Folgen können mitunter dramatisch ausfallen.

Derzeit befinden sich laut Angaben des Fahrgastverbands Pro Bahn vermehrt gefälschte Deutschland-Tickets im Umlauf. Dabei greifen die Nutzer auf unterschiedliche Mittel zurück. So berichtet der Ehrenvorsitzende des Verbands, Karl-Peter Naumann, gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass Fahrgäste mal mit "kopierten QR-Codes oder mit manipulierten Tickets" reisen. Dabei bezieht er sich auf Erfahrungen von Zugbegleitern.

Auch die Eisenbahngesellschaft Metronom äußerte sich zu dem Thema. So seien "Gefälschte und von Dritten genutzte Deutschland-Tickets seit Einführung des Tickets im Umlauf", sagt Sprecher Richard Lemloh den Funke-Zeitungen. Deshalb habe das Unternehmen die Kontrollen verschärft, heißt es weiter. "Unser Personal ist dazu angehalten, sich grundsätzlich entsprechende Lichtbildausweise wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Legitimation vorzeigen zu lassen."

Strafverfahren wegen Urkundenfälschung

Die Fälschungen bergen für ihre Nutzer ein hohes Risiko. Besteht der Verdacht auf einen Betrugsversuch, zeigt die Deutsche Bahn Reisende direkt bei der Bundespolizei an. Auch Lemloh hebt hervor, dass ein gefälschtes Ticket zur Strafanzeige führt. Die Folgen können mitunter dramatisch ausfallen. "Fahrgäste mit einem gefälschten Ticket müssen mit einem Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung rechnen", sagte die Berliner Fachanwältin für Strafrecht, Vanessa Gölzer, den Funke-Zeitungen. "Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor."

Wird eine Person das erste Mal erwischt, so Gölzer weiter, muss sie zunächst "nur" mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe hänge dabei vom Angeklagten ab. Entscheidend ist, ob er bereits Vorstrafen hat, wie er sich während seiner Tat und auch danach verhalten hat, warum er zu einer Fälschung griff, aber auch die Höhe seines Einkommens, erklärte Gölzer. Alle Deutschland-Tickets - digital und analog - tragen einen QR-Code sowie den Namen des Karteninhabers. Die Fahrkarte gilt nur für den Abonnenten oder die Abonnentin.

Quelle: ntv.de, tkr

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