Flüchtlingsunterkunft angezündet Ex-NPD-Politiker zu langer Haftstrafe verurteilt
16.08.2021, 13:54 Uhr
Schneider (m.) mit seinen beiden Anwälten im Gerichtssaal.
(Foto: dpa)
2015 zündet ein Ex-NPD-Funktionär in Brandenburg eine Turnhalle an, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Dafür erhält er eine Haftstrafe, ebenso für weitere rechtsextremistische Taten. Nach Einspruch des BGH muss die Gesamtstrafe nun neu festgelegt werden.
Der ehemalige brandenburgische NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider ist vom Landgericht Potsdam in einem Revisionsprozess zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. "Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet", sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen bei der Urteilsverkündung. Der Zeitablauf seit den Taten, die inzwischen rund sechs Jahre zurückliegen, wirke sich aber "in erheblicher Weise" strafmildernd aus.
Im Prozess ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige bereits verurteilt worden war.
Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 eine Turnhalle im havelländischen Nauen, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, angezündet. Das Gebäude brannte komplett nieder. Dafür sowie für weitere rechtsextremistische Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle.
Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen. Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa