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Verfügung hebelt Urteil aus Fitnessstudios bleiben trotz Erfolg vor Gericht zu

Nach Angaben von Fitness-First-Geschäftsführer, Martin Seibold sind Fitnessstudios kein Treiber der Pandemie.

Nach Angaben von Fitness-First-Geschäftsführer, Martin Seibold sind Fitnessstudios kein Treiber der Pandemie.

(Foto: imago images/Andreas Gora)

In Hamburg klagt der Betreiber einer Fitnessstudio-Kette gegen die Corona-bedingte Schließung. Vor Gericht bekommt er recht. Wenige Stunden später wird das Urteil jedoch ausgehebelt und die endgültige Entscheidung vertagt.

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat kurzfristig eine Verfügung erlassen, wonach die Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben, und damit ein Urteil vom Vortag ausgehebelt. Das Gericht hatte zunächst einem Eilantrag gegen die Schließung stattgegeben. Die Entscheidung galt nur für den Antragsteller Fitness First, der in Hamburg mehrere Studios betreibt. Die nun erlassene Verfügung gelte, bis die zuständige Kammer darüber entschieden habe. Das könne mehrere Tage oder auch Wochen dauern.

Die Kammer hatte am Vortag die den aktuellen Corona-Maßnahmen zugrundeliegende Generalklausel in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes als nicht genügend "für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff" befunden. Die Kammer könne "nicht erkennen, dass der Gesetzgeber insoweit alle wesentlichen Entscheidungen, die es angesichts des im März dieses Jahres noch nicht vorhersehbaren, nun aber erwartbaren Infektionsgeschehens zu erlassen gelte, im Infektionsschutzgesetz getroffen habe", hieß es weiter. Dies gelte "vor allem hinsichtlich Maßnahmen, die - wie hier - gegenüber Nichtstörern getroffen würden". Anders als andere Gerichte sehe die Kammer "in dieser Situation keinen Raum für eine Folgenabwägung".

Trotz des nun revidierten Urteils zeigte sich Fitness-First-Geschäftsführer, Martin Seibold, zuversichtlich. Fitnessstudios seien seiner Ansicht nach nicht Teil des Corona-Problems, betonte er im NDR.

Klare Verhältnisse im Saarland

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Im Saarland schufen die Gerichte gleich klare Verhältnisse. Das OVG wies die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios zurück, die gegen die Corona-Verordnung geklagt hatten. Die Schließung von Fitnessstudios oder von Sport- und Freizeiteinrichtungen sei geeignet, um den Anstieg der Neuinfektionen zu verlangsamen. Denn damit werde zu einer Kontaktreduzierung im Freizeitbereich beigetragen.

Bei körperlicher Anstrengung sei der verstärkte Ausstoß "von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios eine größere Zahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkomme. Die vorübergehende Untersagung des Betriebs sei daher verhältnismäßig.

Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP

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