Vom Gericht zur Blockade Gerade freigesprochene Aktivisten kleben wieder
04.07.2023, 18:30 Uhr Artikel anhören
Insgesamt blockierten nach dem Freispruch zehn Frauen und Männer die Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße.
(Foto: picture alliance/dpa)
Wegen einer Sitzblockade im vergangenen Jahr stehen mehreren Klimaaktivisten in Leipzig vor Gericht. Die Richterin spricht sie frei. Nur Minuten später kommt es in der Innenstadt zu einer Blockade auf einer Kreuzung. Auch drei der Freigesprochenen kleben sich wieder an die Fahrbahn.
Fünf Mitglieder der Letzten Generation werden vom Amtsgericht Leipzig vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr freigesprochen. Drei von ihnen kleben nur wenig später wieder an einer Fahrbahn.
Insgesamt setzten sich nur wenige Minuten nach dem Freispruch zehn Frauen und Männer auf eine Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße in Leipzig und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise.
Mit dem Eintreffen der Polizei klebten sich einige Klimaaktivisten mit den Händen an der Straße fest, darunter auch drei der eben erst Freigesprochenen. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.
Aktion laut Richterin nicht verwerflich
Die freigesprochenen Klimaaktivisten machten damit in etwa mit dem weiter, worüber vor Gericht verhandelt worden war. Es ging im Prozess um die Sitzblockade auf einer Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr im Vorjahr. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. In diesem speziellen Fall sprach die Vorsitzende Richterin die Angeklagten nun frei. Sie stellte das Recht der Versammlungsfreiheit über die Freiheit der Fortbewegung der Autofahrer.
Zwar sei generell der Tatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber die Aktion sei nicht verwerflich gewesen, begründete die Laura Jankowski ihre Entscheidung. Daher sei im Sinne der Versammlungsfreiheit entschieden worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Nötigung gefordert und jeweils 30 Tagessätze beantragt. Demnach habe es sich zwar um ein "löbliches politisches Engagement der Aktivisten gehandelt", sagte Staatsanwältin Sabine Winkler. Aber die Autofahrer als Instrument des Protestes zu missbrauchen, sei verwerflich. Der Zweck heilige nicht die Mittel und auch Aktivisten seien an die rechtliche Ordnung gebunden. Sie kündigte an, die Berufung prüfen zu wollen.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa