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Auf Schadenersatz verklagtHamburger Gericht verurteilt Klimaaktivisten nach Flughafenblockade

25.11.2025, 21:41 Uhr
Klimaaktivisten-kleben-auf-einem-Rollfeld-des-Hamburger-Flughafens-im-Vordergrund-wird-eine-Maschine-von-Eurowings-umgeparkt-Eine-Gruppe-von-Klimaaktivisten-sind-bei-einer-Aktion-auf-das-Rollfeld-des-Hamburger-Flughafens-gelangt-und-haben-sich-an-zwei-Orten-festgeklebt
Am 13. Juli 2023 stören mehrere Klimaschutzaktivisten den Betrieb am Hamburger Flughafen. (Foto: picture alliance/dpa/Bodo Marks)

Mehr als zwei Jahre nach der Blockade eines Flughafens entscheidet das Landgericht Hamburg: Zehn Mitglieder der Letzten Generation müssen an Eurowings 400.000 Euro Schadenersatz zahlen. Sollten die Aktivisten das Geld nicht zur Hand haben, droht ihnen Gefängnis.

Zehn Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation müssen wegen einer Blockade des Hamburger Flughafens mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft Eurowings zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall in einem Zivilprozess entschieden, wie das Gericht mitteilte. Sollten die Beklagten abermals einen Flughafen blockieren, können sie bis zu sechs Monate in Ordnungshaft genommen werden, wie das Gericht weiter entschied. In anderen Worten: Sie kämen ins Gefängnis.

Am 13. Juli 2023 hatten die Klimaschutzaktivisten einen Zaun am Flughafen aufgeschnitten und sich so Zugang zum Gelände verschafft. Vier von ihnen klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest. Insgesamt waren vier Frauen und sechs Männer beteiligt, die damals zwischen 19 und 63 Jahre alt waren.

Eurowings, eine Lufthansa-Tochter, hatte stellvertretend für die Lufthansa-Gruppe geklagt. Das Urteil fiel bereits am 20. November, ist aber erst am heutigen Dienstag öffentlich geworden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Gerichtsangaben sollen die Beklagten laut Urteil auch die Kosten für den Rechtsstreit in Höhe von 700.000 Euro tragen, der Gesamtstreitwert des Verfahrens liegt demnach bei 1,1 Millionen Euro. Der klagenden Fluggesellschaften stehe Schadenersatz zu, weil die Beklagten "zielgerichtet und rechtswidrig" in deren Geschäftsbetrieb eingegriffen hätten, hieß es zur Begründung.

Zwar habe die Blockade einem legitimen und sogar "für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form" unabdingbaren Ziel gedient, betonte das Gericht. Gleichwohl hätten die Beklagten "unter bewusster Überschreitung strafrechtlicher Grenzen agiert" und "den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen beeinträchtigt". Ihnen stünden deshalb rund 403.000 Euro Schadenersatz zu.

Die Aktivisten der Letzten Generation hatten zeitweilig bundesweit wiederholt Straßen und Flughäfen blockiert, um schärfere Klimaschutzmaßnahmen zu fordern. Den Höhepunkt erreichten ihre Aktionen 2022 und 2023. Ab 2024 änderte die Gruppierung ihre Strategie und verzichtete auf Blockaden. Begleitet wurden deren Proteste von hitzigen Debatten - etwa über die Frage, ob die Gruppe als kriminelle Organisation eingestuft werden soll.

Das Urteil aus Hamburg sieht Ordnungshaft von längstens zwei Jahren für den Fall vor, dass die Beklagten den Schadenersatz bei Rechtskraft am Ende nicht zahlen können. Es sieht zudem auch vor, dass diese sämtliche künftig aus der Blockade erwachsenden Schäden übernehmen. Erfolgreich war auch die Klage der Unternehmen auf Unterlassung von vergleichbaren künftigen Handlungen. Sonst droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Es ist nicht der erste von Unternehmen angestrengte Schadenersatzprozess gegen Aktivsten wegen einer Flughafenblockade. Ein vom Logistikkonzern DHL angestrengtes Verfahren endetet Ende 2023 mit Vergleichen. Die beklagten Aktivisten verpflichteten sich unter anderem zu Arbeitsstunden, während das Unternehmen auf seine ursprünglichen Forderungen verzichtete.

Quelle: ntv.de, jki/dpa/AFP

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