Tödlicher Identitätsraub Höchststrafe für Mord an Doppelgängerin gefordert
14.11.2024, 18:46 Uhr Artikel anhören
Polizisten durchsuchen ein Waldstück nach Spuren. In der Nähe wurde im Sommer 2022 die Leiche der jungen Frau im Auto der Angeklagten entdeckt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eine Frau will untertauchen und ein neues Leben beginnen. Um alle glauben zu lassen, dass sie tot sei, macht sie sich im Internet auf die Suche nach einer Doppelgängerin. Zusammen mit einem Komplizen ermordet sie das Opfer brutal. Die Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haftstrafen.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt fordert im Prozess um den Mord an einer Frau lebenslange Haftstrafen für einen jungen Mann und eine junge Frau. Die beiden 25 und 26 Jahre alten Angeklagten sollen laut der Ermittler gemeinschaftlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte familiäre Konflikte hatte und ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen ermordet haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen, sagte die Staatsanwältin Kristina Dirnberger. Die Angeklagte hat in den Wochen vor der Tat über Instagram gezielt nach einer Frau gesucht, die ihr ähnlich sieht. Der jungen Frau versprachen die Angeklagten eine kostenlose Behandlung in ihrem Kosmetikstudio, wenn die 23-Jährige dafür Werbung auf Instagram mache.
Anfang August 2022 soll die damals 23 Jahre alte mutmaßliche Täterin ihr späteres gleichaltriges Opfer, das ihr zum Verwechseln ähnlich sah, mit ihrem ebenfalls angeklagten Bekannten zuhause abgeholt haben. Auf der Fahrt nach Ingolstadt sollen die beiden die junge Frau in einem Waldstück aus dem Auto gelockt, niedergeschlagen und mit 56 Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "brutalen Hinrichtung". Dann sollen sie das Auto mit der Leiche in Ingolstadt abgestellt haben.
Die Staatsanwältin Kristina Dirnberger sagte nach zehn Monaten Verhandlungsdauer vor dem Landgericht Ingolstadt, dass sich die Anklageschrift in vollem Umfang bestätigt habe. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da sich das Verbrechen von anderen Mordfällen abhebe. Sollte die Strafkammer diesem Antrag nachkommen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Quelle: ntv.de, vme/dpa