Panorama

Vom Mordvorwurf abgerückt Jugendlicher muss nach Tötung von Obdachlosem in Haft

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Die Anteilnahme war nach dem Tod des 53-Jährigen groß.

Die Anteilnahme war nach dem Tod des 53-Jährigen groß.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Mai vergangenen Jahres schlägt ein 17-Jähriger im Allgäu auf einen Obdachlosen ein. Der aus einer TV-Dokumentation bekannte Mann stirbt wenig später. Nun verurteilt ein Gericht den Jugendlichen zu einer mehrjährigen Haftstrafe, erkennt allerdings keinen Tatvorsatz.

Nach dem Tod eines Obdachlosen im Allgäu ist ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kempten sprach den Angeklagten aufgrund einer Auseinandersetzung mit dem 53 Jahre alten Opfer wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Jugendlichen zunächst wegen Mordes angeklagt, war in dem Prozess allerdings von dem Mordvorwurf abgerückt. "Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte vorsätzlich den Tod des Geschädigten herbeiführen wollte", sagte ein Gerichtssprecher.

Der 17-Jährige war im Mai 2024 in Immenstadt zunächst verbal mit dem Obdachlosen aneinandergeraten. Anschließend kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der 53-Jährige wollte sich mit einem Gehstock gegen den jungen Mann wehren, dieser schlug dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der Mann stürzte dadurch und schlug mit seinem Kopf gegen eine Tür.

Opfer ging noch selbst zur Polizei

Das Opfer erlitt eine schwere Hirnverletzung, die später zum Tode führte. Zunächst war der Mann noch selbst zur Polizei gegangen und hatte die Tat angezeigt. Die Beamten hatten die schwere Verletzung allerdings nicht bemerkt, zudem wollte der Obdachlose auch keine ärztliche Behandlung. Er zog sich dann in den Vorraum einer Bank zurück, wo er später bewusstlos gefunden wurde. Im Krankenhaus starb der Mann trotz einer Not-OP.

Eine wichtige Rolle bei der Urteilsfindung spielte ein Gutachten. Demnach erlitt der Obdachlose durch die Gewalteinwirkung auf den Kopf eine schwere Hirnverletzung, die später zum Tod führte. Der Jugendliche habe die Attacke eingestellt, als noch keine erheblichen Verletzungen wahrnehmbar waren, erklärte das Gericht.

Der Prozess gegen den angeklagten deutschen Jugendlichen fand wegen des Alters des Beschuldigten seit Januar hinter verschlossenen Türen statt. Nach dem Urteil verzichteten die Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte auf Rechtsmittel, sodass die Strafe sofort rechtskräftig wurde.

Der Fall sorgte auch wegen der Bekanntheit und Beliebtheit des Tatopfers für Aufsehen weit über das Allgäu hinaus. Der 53 Jahre alte Mann war, als er noch in Berlin auf der Straße lebte, Teil der RTL-Dokumentation "Ein Leben auf der Straße".

Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP

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