200.000 Euro gefordertMarcel H. soll Opferfamilien entschädigen

Für den Mord am neunjährigen Jaden und einem früheren Schulfreund steht Marcel H. derzeit vor einem Bochumer Gericht: Nun fordern die Mütter der beiden Opfer Schmerzensgeld von dem 20-Jährigen. Sie begründen ihre Klage mit "seelischen Qualen".
Der mutmaßliche Doppelmörder Marcel H. aus Herne soll den Hinterbliebenen seiner Opfer mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Entsprechende Anträge stellten die Anwälte der Angehörigen im Prozess vor dem Bochumer Landgericht.
Die Mütter des im März 2017 getöteten neunjährigen Jaden und des 22 Jahre alten Christopher ließen ihre Klageforderung damit begründen, dass sie nach der grausamen Tötung ihrer Kinder nervlich zusammengebrochen seien und "seelische Qualen" erlitten hätten. Persönlich waren die Frauen dabei nicht im Gerichtssaal anwesend.
Marcel H. hat über seinen Verteidiger eingeräumt, die beiden Opfer mit insgesamt rund 120 Messerstichen getötet zu haben. Jaden wohnte in der Nachbarschaft des inzwischen 20-jährigen Angeklagten, bei Christopher handelte es sich um einen ehemaligen Schulfreund. Zuletzt hatten zwei Sachverständige Marcel H. als voll schuldfähig eingestuft.
Urteil soll Ende Januar fallen
Marcel H. hatte den beiden Gutachterinnen erzählt, dass er nach der Tötung des kleinen Jaden eigentlich einen Monat lang bei seinem früheren Schulfreund untertauchen wollte. Für die Zeit danach hatte er sich demzufolge ein Leben in der Obdachlosigkeit vorgestellt. "Er wollte vom Pfandflaschensammeln leben", sagte Psychiaterin Astrid Rudel im Prozess. Erst als der 22-Jährige gedroht habe, die Polizei zu rufen, habe H. entschieden, auch ihn umzubringen.
Zu der Frage, ob für den Angeklagten das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewandt werden sollte, wollen sich die Gutachter erst später äußern. Da Marcel H. zur Tatzeit 19 Jahre alt war, ist theoretisch beides möglich. Das Bochumer Landgericht hat die ursprünglich für den 25. Januar ins Auge gefasste Urteilsverkündung inzwischen auf den 31. Januar verschoben.