Mordfall "Sandkuhle" bei KrefeldMörder muss 25 Jahre nach der Tat in Haft

Ende 1996 entdeckt ein Jäger bei Krefeld eine grausam zugerichtete Leiche. Mehr als zwei Jahrzehnte bleibt der Mordfall "Sandkuhle" ungeklärt. Ein TV-Bericht bringt die Wende. Fast ein Vierteljahrhundert nach der Tat fällt ein Mordurteil.
Fast ein Vierteljahrhundert nach einem Mordfall mit einem lange nicht identifizierten Opfer hat das Landgericht Aachen den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil gegen Achim K. erging wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der als Nebenklägerin im Prozess aufgetretenen Tochter des Opfers.
Die Anklage hatte dem heute 51-jährigen Deutschen vorgeworfen, Ende 1996 einen Wohnmobil-Händler bei Aachen getötet zu haben. Dabei soll er den Geschäftsmann erst mit einem Hammer geschlagen und dann mit einem Seil erdrosselt haben. Das Opfer war ein 43-jähriger Familienvater aus Würselen. Der Angeklagte soll in der Werkstatt des Händlers gearbeitet und die Tat wegen 5000 Mark aus Habgier begangen haben. Sein mutmaßlicher Komplize war bereits 1997 ums Leben gekommen. Dessen Bruder war einer der Hauptbelastungszeugen in dem Prozess. Er sagte aus, sein Bruder und der Angeklagte hätten ihm damals detailliert von der Tat berichtet.
Nach dem Mord sollen die beiden Männer die Leiche in eine etwa hundert Kilometer entfernte stillgelegte Kiesgrube bei Rheurdt-Schaephuysen nahe Krefeld und Duisburg gebracht haben. Dort hatte ein Jäger die unbekleidete Leiche am 8. Dezember 1996 entdeckt. Die Identität des grausam zugerichteten Opfers war mehr als 20 Jahre nicht bekannt, die Gewalttat war ein sogenannter "Cold Case" geworden. Daher gab der Leichenfundort "Sandkuhle" dem ungelösten Fall den Namen.
Mord verjährt nicht. In dem Prozess hörte das Landgericht Aachen mehr als 45 Zeugen, um das Geschehen vor langer Zeit aufzuarbeiten. Darunter war auch der Hauptbelastungszeuge, der über die Gewalttat vom Hörensagen wusste und sich 2019 nach einem Bericht der Fahndungssendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" gemeldet hatte. Wenig später wurde auch der mutmaßliche Täter festgenommen. Der Angeklagte schwieg im Verfahren.