Panorama

"Maßnahme nicht notwendig" OVG kassiert 2G-Regel für Niedersachsens Geschäfte

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Maskenpflicht und Personenbeschränkung gilt aber weiterhin auch in Niedersachsen.

(Foto: imago images/localpic)

Mit einer 2G-Regel in Geschäften befürchten Einzelhändler starke Umsatzeinbrüche zum Weihnachtsgeschäft. Für ein Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen ist die Maßnahme nicht notwendig und nicht mit dem Gesetz vereinbar. Die Regelung wird vorläufig außer Kraft gesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, seitdem nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.

Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme. Laut einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1100 Händlern blickten mehr als 70 Prozent der Unternehmen negativ auf die restlichen Tage des Jahres. Viele hätten das Weihnachtsgeschäft bereits abgeschrieben. "Was eigentlich der positive Höhepunkt des Jahres sein sollte, ist jetzt oft ein Loch ohne Boden", sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Händler mit 2G-Zugangsbeschränkungen verloren demnach in der abgelaufenen Woche knapp ein Drittel ihrer Vorkrisenumsätze. Gut laufe es nur im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Onlinebereich.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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