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"Gute materielle Haftbedingung" Osloer Gericht urteilt gegen Breivik-Klage

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Neben einem Fernsehzimmer steht Breivik noch eine geräumige Küche, ein Wohnzimmer und ein Fitnessraum auf zwei Etagen zur Verfügung.

Neben einem Fernsehzimmer steht Breivik noch eine geräumige Küche, ein Wohnzimmer und ein Fitnessraum auf zwei Etagen zur Verfügung.

(Foto: picture alliance / NTB)

Seit Jahren klagt der Rechtsterrorist Anders Breivik gegen seine Haftbedingungen. Im Januar klagt er gegen seine Isolationshaft. Diese würde sich auf seine Psyche auswirken. Das Osloer Amtsgericht urteilt gegen die Haftbeschwerde des Massenmörders und verweist zudem auf sein andauerndes "Gewaltrisiko".

Die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik verstoßen nicht gegen seine Menschenrechte. Das hat das Osloer Amtsgericht entschieden. Breivik hatte dem norwegischen Staat vorgeworfen, die jahrelange Isolationshaft verletze seine Menschenrechte. Das Gericht urteilte nun, dass dies nicht so ist. Breivik lebe unter "guten materiellen Haftbedingungen" und mit einem "relativ großen Maß an Freiheit" in seinem Alltagsleben, schrieb Richterin Birgitte Kolrud in der Urteilsbegründung. Weiter verwies sie darauf, dass Breivik noch immer ein "absolut extremes Gewaltrisiko" berge und erhebliche Veränderungen seiner Haftbedingungen "unrealistisch" erschienen. Breiviks Anwalt kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.

Breivik beschwert sich seit Jahren über seine Haftbedingungen. Schon 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht jedoch geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstöße vorliegen. Dem 45-jährigen Norweger steht im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene "Abteilung" auf zwei Etagen zur Verfügung. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche. Trotz Isolationshaft habe er außerdem Kontakt zu den Wärtern, einem Priester und alle zwei Wochen eine Stunde zu zwei Häftlingen, erklärte das Justizministerium.

Schlimmstes Verbrechen der Nachkriegszeit

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, war 2012 zur damaligen Höchststrafe in Norwegen verurteilt worden: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Theoretisch könnte Breivik also bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben, obwohl das norwegische Rechtssystem keine lebenslängliche Haftstrafe kennt. Zum Ablauf der Mindestdauer hatte Breivik die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag aber Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.

Quelle: ntv.de, gri/dpa/AFP

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