Panorama

Statt bisher sechs Monate RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate

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An vielen Orten gilt inzwischen 2G plus - also geimpft, genesen und Booster-Impfung oder negativ getestet.

(Foto: dpa)

Bisher durfte eine Corona-Infektion bis zu einem halben Jahr zurückliegen, damit Betroffene als genesen gelten. Das Robert-Koch-Institut ändert seine Vorgaben dazu. Für Genesene macht sich das unter anderem bei den Quarantäne-Regeln bemerkbar.

Wer sich mit dem Coronvirus angesteckt hat, galt bisher bis zu sechs Monate danach als genesen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Angaben dazu angeglichen und den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt. Das geht aus einer Mitteilung auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts hervor. Demnach gelten die neuen Vorgaben bereits seit Samstag.

Laut den fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise des RKI muss die Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen worden sein. Um als genesen zu gelten, muss der Test zwischen 28 und 90 Tagen zurückliegen.

Am Samstag war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die Bundestag und Bundestag zuvor beschlossen hatten. Zudem passten die Bundesländer ihre Landesverordnungen an. Unter anderem änderten sich dadurch die Regeln für die Dauer von Isolation und Quarantäne.

Laut den Empfehlungen des RKI enden Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich aber nach sieben Tagen mittels PCR-Test freitesten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Beschäftige in Krankenhäusern. Geboosterte Kontaktpersonen müssen zudem nicht in Quarantäne. Ausnahmen bei der Quarantäne gelten unter anderem auch für Genesene, die nach ihrer Erkrankung eine Impfung erhalten haben sowie für Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Erkrankung.

Quelle: ntv.de, hul

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