Panorama

Bayern geht Sonderweg So ändern die Länder ihre Corona-Verordnungen

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Die Länder machen sich nach und nach an die Umsetzung der jüngst gemeinsam mit dem Bund beschlossenen neuen Auflagen im Kampf gegen Corona.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Bundesländer schärfen angesichts der immer breiter auftretenden Omikron-Variante ihre Corona-Verordnungen nach. Dabei orientieren sie sich überwiegend an den jüngsten Vereinbarungen mit dem Bund. Allerdings weichen einige Länder davon ab - und sind lockerer oder strenger. Für manche Anpassungen warten einige Landesregierungen noch auf Bundestagsentscheidungen.

Bayern

Bayern geht bei den von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Corona-Regeln für Gaststätten einen Sonderweg. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen - es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus. Die bayerische Corona-Verordnung - dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben - werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teile Staatskanzleichef Florian Herrmann mit. Kneipen, Bars und Discos bleiben weiter ganz geschlossen.

Umgesetzt wird hingegen die vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation: Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Die verkürzten Fristen treten noch im Tagesverlauf in Kraft.

Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne.

Zugleich kündigte Herrmann an, dass der Freistaat seine Corona-Schutzmaßnahmen in naher Zukunft an die Omikron-Variante anpassen werde. Überlegt werden soll etwa, ob ein regionaler Voll-Lockdown bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei der neuen Variante noch zeitgemäß sei. Es gebe bei der Omikron-Variante Hinweise auf eine sehr hohe Infektiosität, andererseits aber auch auf geringe Symptome bei Vollgeimpften und eine niedrigere Hospitalisierung, sagte der CSU-Politiker. Denkbar sei bei einer 1000er Inzidenz auch, in der Gastronomie dann zur 2G-plus-Regelung zu wechseln. Ein erhöhter Schwellenwert für einen kompletten Landkreis-Lockdown sei ebenfalls denkbar. Zu prüfen sei auch der Umgang mit dem Bereich der Jugendarbeit sowie mit Kunst und Kultur. Mit den Fachministern soll beispielsweise eine Kapazitäts-Grenze von 25 Prozent in Kinos und bei anderen Kulturveranstaltungen diskutiert werden.

Berlin

Berlin wird die strengeren 2G-plus-Zugangsregeln über die Gastronomie hinaus auch auf den Kulturbereich mit Theatern oder Opern, den Sport- und den Freizeitbereich sowie Veranstaltungen ausweiten. Die Regeln gelten demnach ab zehn Teilnehmern, aber nicht für Kinder unter 14, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey mitteilte. Zutritt zu all diesen Angeboten haben ab Samstag (15. Januar) nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test. Für den Einzelhandel gilt hingegen vorerst weiter 2G. Zutritt haben also Geimpfte und Genesene.

Allerdings werden für kleine Geschäfte in der Hauptstadt die Vorgaben zur Kontrolle der Corona-Zugangsregeln etwas gelockert: In Läden bis 100 Quadratmeter Größe muss die Einhaltung von 2G bei den Kunden künftig nicht mehr zwingend direkt am Eingang überprüft werden. Vielmehr soll das nunmehr "unverzüglich" erfolgen - also gegebenenfalls auch im Geschäft. Die Regierungschefin sprach von einer lebens- und praxisnahen Regelung, die auf einen ausdrücklichen Wunsch des Einzelhandelsverbandes zurückgehe.

Zudem müssen in Bussen und Bahnen künftig FFP2-Maske getragen werden. Noch keinen Beschluss zur Umsetzung auf Landesebene fasste der Senat zu den vereinfachten Quarantäneregeln. Giffey begründeten das mit noch ausstehenden "bundesrechtlichen Schritten". Der Senat werde das dann in seiner nächsten Sitzung in einer Woche aufnehmen.

Brandenburg

In der Brandenburger Gastronomie soll von Montag an eine 2G-plus-Regelung gelten. Darauf hat sich laut Staatskanzlei das Kabinett der rot-schwarz-grünen Landesregierung verständigt. Dann wäre der Zutritt in Gaststätten, Bars und Kneipen für Geimpfte und Genesene zusätzlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. Ausgenommen von der Testpflicht sollen Menschen mit einer Booster-Impfung bleiben. Dies gelte auch, wenn Kulturveranstaltungen von der 2G-plus-Regelung Gebrauch machten, hieß es weiter. Zudem soll im Öffentlichen Nahverkehr ebenso wie im benachbarten Berlin eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten. Die neuen Corona-Regeln, die sich an den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz orientieren, sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden.

Hamburg

Auch Hamburg will wieder eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn einführen. Weil es im Nahverkehr oft sehr eng werde, wolle man die Corona-Eindämmungsverordnung in den nächsten Tagen entsprechend anpassen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher. Ab wann die neue Regelung gelten soll, war zunächst unklar.

An Schulen der Hansestadt gilt ab kommender Woche die 2G-plus-Regel. Die Schüler müssen sich dann drei Mal pro Woche auf Corona testen lassen - statt wie bislang zweimal pro Woche. Und zwar auch dann, wenn sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind. Beim Sportunterricht in der Turnhalle müsse eine medizinische Maske getragen werden, teilte die Schulbehörde mit. Auch wer bereits eine Boosterimpfung hat, muss künftig montags, mittwochs und freitags einen Schnelltest unter Aufsicht machen.

Hessen

Vor der angekündigten Verschärfung der Corona-Regeln für die Gastronomie und den geplanten Quarantäne-Erleichterungen verlängert Hessen formal seine Corona-Verordnung um vier Wochen. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier mit. "Da sich unsere Schutzmaßnahmen bewährt haben, werden wir diese nun auch fortsetzen und die Lage bezüglich Omikron genau im Blick behalten."

Bei der geplanten Verkürzung der Quarantäne sowie der inzidenzunabhängigen Einführung der 2G-plus-Regel in der Gastronomie müssten zunächst Bundestag und Bundesrat entsprechende Änderungen beschließen, erläuterte Bouffier. Dies sei im Laufe dieser Woche geplant. Die Landesregierung werde die hessische Corona-Verordnung dann auf dieser Grundlage zügig anpassen.

Bouffier betonte, dass die 2G-plus-Regelung in Hessen bereits jetzt in sogenannten Hotspots gelte, also in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. In hessischen Hotspots besteht zusätzlich Maskenpflicht und Alkoholverbot an belebten Plätzen.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hält an seinen vergleichsweise strengen Corona-Schutzmaßnahmen fest, gewährt aber Lockerungen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung. Von Mittwoch an entfällt für diese Personen beim Besuch von Gaststätten, Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, für die die 2G-plus-Regel gilt, die Testpflicht generell. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wurden in der Corona-Landesverordnung, die ab Mittwoch gilt, auch die Quarantänevorschriften neu gefasst. Für Infizierte wurde die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt.

Niedersachsen

Niedersachsen lässt in Teilen der kritischen Infrastruktur längere Arbeitszeiten zu. Von Mittwoch an und bis zum 10. April wird die zulässige Arbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche erhöht, außerdem sind in dieser Zeit Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit möglich, wie das Sozialministerium mitteilte. Im Schnitt dürfe die Wochenarbeitszeit 48 Stunden aber weiterhin nicht übersteigen. Die Mehrarbeit müsse ausgeglichen werden. Innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen dürfe allerdings auch künftig nicht mehr als acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden, darüber hinaus müsse es mindestens 15 freie Sonntage im Jahr 2022 geben. Man müsse jedoch auch auf schwierige Situationen vorbereitet sein, um die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten, hieß es weiter.

Die Verfügung gilt unter anderem für Not- und Rettungsdienste, Testzentren sowie Energie- und Wasserversorgungsbetriebe. Aber auch die Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben und -geschäften können betroffen sein, wenn das Infektionsgeschehen in ihrem Betrieb die Ausnahmen erforderlich macht.

Zudem will das Land einige Jugendliche nicht länger von den 2G-Regeln ausnehmen. Dies werde nicht in der nächsten Corona-Verordnung geschehen, aber "sicherlich in der darauffolgenden", sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Noch nicht ganz klar ist, ab welchem Alter dies greifen soll. Die kommende Corona-Verordnung soll laut Behrens am Samstag in Kraft treten und nach Angaben der Staatskanzlei bis Anfang Februar datiert sein. Derzeit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren noch von den 2G-Regeln ausgenommen.

Im Land dürfen ferner mehr als 500 Apothekerinnen und Apotheker Corona-Schutzimpfungen verabreichen. Weitere Schulungen würden anlaufen. Die Apotheken rechnen damit, spätestens in zwei Wochen beginnen zu können.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW dürfen Grundimmunisierte und Genesene viele Bereiche nur noch betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G-plus-Regel). Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ankündigte, wird das unter anderem für die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich gelten. In Freizeitbereichen, wo man eine Maske tragen könne, bleibe es hingegen bei 2G. Für Corona-Testnachweise reichen vielerorts beaufsichtigte Selbsttests.

Menschen mit Corona-Booster-Impfung werden jedoch in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss demnach unter anderem im Freizeitsport keinen Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde in NRW auch für diejenigen gelten, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen seien, sagte Laumann. Sie könnten ebenso wie geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen.

Außerdem werden nach Ministeriumsangaben die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gelte. Zudem gilt für alle überregionalen Veranstaltungen eine Obergrenze von maximal 750 Zuschauern. Das werde dann auch für Fußballstadien wirksam, sagte der Ressortchef.

Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolation nach Corona-Infektionen will das Land die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) abwarten. Das sei nur eine Frage von Tagen, sagte Laumann.

Rheinland-Pfalz

Die neuen Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz treten am Freitag in Kraft. Die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung und das neue Regelwerk zur Quarantäne sollen einen Tag zuvor veröffentlicht werden, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer mitteilte.

Saarland

Bis spätestens Ende Januar sollen im Saarland bis zu 100 Apotheken eine Corona-Impfung anbieten können. Davon geht die Apothekerkammer des Saarlandes aus. Entsprechende Schulungen sollen zeitnah beginnen.

Schleswig-Holstein

Im Norden greift ab Mittwoch greift beim Sport drinnen und beim Restaurantbesuch die 2G-plus-Regel. Das sieht die neue Corona-Landesverordnung vor. Damit haben nur Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt. Während Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz schließen.

Bei Veranstaltungen drinnen gilt künftig grundsätzlich Maskenpflicht. Bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ab 17. Januar für immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Für Chöre gilt künftig beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von Blasinstrumenten drinnen ist vorerst nicht mehr erlaubt. Auch an der Kasse im Supermarkt gilt künftig Maskenpflicht.

Bund und Länder hatten sich bei ihren Beratungen vergangene Woche auf neue Auflagen für Ungeboosterte verständigt. Vor allem im Gastro-Bereich sollen Geimpfte und Genesene künftig einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen. Zudem haben sich die Regierungschefs und -chefinnen gemeinsam mit Kanzler Olaf Scholz auf eine Neuregelung der Quarantäne- und Isolationsauflagen geeinigt. Am 24. Januar will die Runde erneut besprechen, ob die dann geltenden Maßnahmen ausreichend sind.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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