Bericht zum Fall Reichelt Springer schickte Betroffener Drohschreiben
22.10.2021, 15:39 Uhr
Bei den Vorwürfen gegen Reichelt geht es um Machtmissbrauch, Affären, Beziehungen mit teils sehr jungen Mitarbeiterinnen.
(Foto: picture alliance / Norbert Schmidt)
Der Skandal um den Ex-"Bild"-Chefredakteur Reichelt zieht weitere Kreise. Laut einem Medienbericht hat der Springer-Verlag versucht, brisante Details des Falls geheim zu halten. Demnach bekam eine betroffene Frau kurz vor der Veröffentlichung des "New York Times"-Berichtes Post von dem Medienunternehmen - mit einer Drohung.
Der Axel-Springer-Verlag hat dem "Spiegel" zufolge im Fall Julian Reichelt juristischen Druck auf eine betroffene Frau und ihren Anwalt ausgeübt, um die Veröffentlichung brisanter Details aus dem Compliance-Verfahren zu verhindern. So verschickte Axel-Springer-Chefjustiziar Konrad Wartenberg kurz vor Erscheinen eines Berichtes in der "New York Times" und der geplanten Publikation von Ippen-Investigativ Drohschreiben an den Rechtsanwalt der Frau, Christian Schertz, wie der "Spiegel" berichtete.
Springer habe darin unterstellt, Schertz oder seine Mandantin hätten ein schriftliches Protokoll ihrer Aussage vor dem Compliance-Ausschuss an Medien durchgestochen. Zwecks "Schadensbegrenzung" müssten sie dieses sofort zurückziehen. Schertz habe die Vorwürfe umgehend zurückgewiesen und Springer aufgefordert, von der Unterstellung Abstand zu nehmen. Andernfalls habe er mit rechtlichen Schritten gegen den Verlag gedroht.
Die von Springer zusätzlich beauftragte Hamburger Kanzlei KNPZ habe den Druck noch erhöht. Es handele sich um einen Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz, schrieb demnach der KNPZ-Anwalt. Das sei womöglich sogar strafbar. Man müsse unter Umständen prüfen, ob die Frau oder Schertz haftbar zu machen wären.
Schertz erwiderte laut "Spiegel", dass es geradezu "widersinnig" wäre, wenn er oder seine Mandantin das Protokoll an Dritte weitergegeben hätten. Es sei aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen noch nicht mal gegenüber den Compliance-Anwälten von Springer freigegeben worden.
Gegenüber dem "Spiegel" habe Springer bestätigt, den Anwalt der Betroffenen kontaktiert zu haben. Man habe ihm mitgeteilt, dass "alle anderen Beteiligten am Compliance-Verfahren" Vertraulichkeit bewahrt hätten. Die Drohung mit strafrechtlichen Schritten begründete der Verlag mit seiner "Fürsorgepflicht" - um "die Integrität des Compliance-Verfahrens und die Rechte aller daran beteiligten Personen" zu schützen. Schertz wollte sich auf "Spiegel"-Nachfrage nicht äußern.
Quelle: ntv.de, spl