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Urteil zu Rückkehrer-KindernStaat darf IS-Eltern Sorgerecht entziehen

06.07.2020, 13:24 Uhr
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Die Mutter besitzt die deutsche und syrische Staatsbürgerschaft. (Foto: REUTERS)

Weil das Kindeswohl erheblich gefährdet ist, muss eine mutmaßliche IS-Unterstützerin im Jahr 2019 das Sorgerecht für ihre vier Kinder abgeben. Die Frau reicht daraufhin Beschwerde ein und fordert, dass die Kinder von ihrer Großmutter betreut werden. Ein Gericht lehnt das aber nun ab.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Entzug des Sorgerechts für die vier Kinder einer mutmaßlichen Unterstützerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) für rechtmäßig erklärt. Grund der Gerichtsentscheidung sei demnach die erhebliche Gefährdung des Kindeswohls. (Az. 4 UF 82/20, 4 UF 85/20) Die Kinder im Alter von einem bis vier Jahren sollen deshalb in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden.

Die Mutter der Kinder, die die deutsche und die syrische Staatsbürgerschaft besitzt, war Ende 2014 nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. 2019 war sie in die Türkei geflohen. Im Zuge ihrer Abschiebung wurde sie im Dezember am Frankfurter Flughafen bei der Ankunft festgenommen, die Kinder kamen in Obhut des Jugendamtes. Die inhaftierte Mutter reichte allerdings Beschwerde ein und forderte, dass die Kinder von der Großmutter betreut werden.

Das widerspricht aus Sicht des OLG dem Kindeswohl, da die Großmutter selbst unter Betreuung stehe und die Kinder noch nie gesehen habe. Die Aufnahme der vier Kinder setze umfangreiche Vorbereitungen voraus, hieß es in der nicht anfechtbaren Entscheidung des OLG. Es sei davon auszugehen, "dass alle Kinder nicht nur aufgrund ihres geringen Alters, sondern auch aufgrund des Erlebens von Krieg und Flucht einen erhöhten Bedarf an Zuwendung und Aufmerksamkeit haben." Ein Wechsel der Kinder in den Haushalt der Großmutter sorge für eine Überforderung von Kindern und Großmutter, die die seelische Entwicklung der Kinder gefährden könne.

Quelle: ntv.de, lmw/dpa

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