Panorama

Großbritannien leert Gefängnisse Straftäter begeht noch am Tag der Entlassung Sexual-Delikt

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Das Pentonville-Gefängnis im Norden Londons.

Das Pentonville-Gefängnis im Norden Londons.

(Foto: dpa)

Wegen überfüllter Gefängnisse kommt es in Großbritannien zu Massenentlassungen von Häftlingen. Unter ihnen ist auch ein Mann, der seine Freiheit gleich am ersten Tag wieder verwirkt.

Ein Mann, der wegen der Überfüllung britischer Gefängnisse vorzeitig entlassen wurde, soll noch am Tag seiner Entlassung einen sexuellen Übergriff auf eine Frau begangen haben. Das meldete die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Der mutmaßliche Täter wurde demnach in London festgenommen und zurück ins Gefängnis gebracht. Der Übergriff soll sich in Sittingbourne in der Grafschaft Kent ereignet haben.

Die Regierung in London hatte die vorzeitige Entlassung bestimmter Häftlinge nach Verbüßen von nur 40 Prozent ihrer Haftstrafe angeordnet, weil sonst ein Kollaps des Justizvollzugssystems befürchtet wurde. Bislang wurden Gefangene frühestens nach 50 Prozent ihrer Strafe auf freien Fuß gesetzt.

Für welche Straftat der nun mutmaßlich erneut straffällig gewordene Mann einsaß, blieb unklar. Terroristen, Sexualstraftäter und Stalker sind von der Maßnahme ausgeschlossen. Wegen Gewalttaten - einschließlich Totschlags - verurteilte Täter können hingegen freikommen, wenn die Haftstrafe unter vier Jahren beträgt. Kritiker befürchten, dass unter den nun Freigekommenen auch einige schwere Wiederholungstäter sind.

Nur zwei Tage nach Entlassung dem Haftrichter vorgeführt

Der Mann soll bereits am ersten Tag des Inkrafttretens der Maßnahme mit etwa 1750 anderen Häftlingen freigekommen sein. Nur zwei Tage später wurde er erneut dem Haftrichter vorgeführt.

"Die Regierung hat Gefängnisse in der Krise und am Rande des Zusammenbruchs geerbt. Wäre es so weit gekommen, hätten die Gerichte keine Prozesse mehr durchführen können, und die Polizei hätte keine Verhaftungen vornehmen können", hieß es laut PA vom Innenministerium. Zu den Details einzelner Fälle könne man nicht Stellung beziehen, aber wer seine Bewährungsauflagen breche und weitere Straftaten begehe, werde bestraft, so das Ministerium weiter.

Quelle: ntv.de, ghö/AFP

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