Babybrei mit tödlichem Gift Supermarkt-Erpresser muss lange in Haft
22.10.2018, 19:49 Uhr
Der 54-Jährige hatte die Tat vor Gericht gestanden.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein 54-Jähriger vergiftet Babynahrung - und will auf diese Weise einen hohen Millionenbetrag von verschiedenen Handelsunternehmen erpressen. Doch die Polizei kommt ihm auf die Spur. Nun muss der Mann für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Im Prozess um vergiftete Babynahrung hat das Landgericht Ravensburg einen Supermarkt-Erpresser zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 54-Jährigen erging wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung, wie das Gericht mitteilte.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Oberstaatsanwalt Peter Vobiller hielt im Plädoyer zu dem Erpressungsfall am Vorwurf des versuchten Mordes in fünf Fällen fest. Jedes der Gläser, die der Angeklagte vor rund einem Jahr in Geschäften in Friedrichshafen am Bodensee auslegte, habe eine tödliche Dosis Gift enthalten, sagte er vor dem Landgericht. Nur dank intensiver Polizeiarbeit - "aber wenn man ehrlich ist, auch einer ganz gehörigen Portion Glück" - sei damals kein Kind zu Tode gekommen.
Der 54 Jahre alte Angeklagte habe versucht, 11,75 Millionen Euro von Handelsunternehmen zu erpressen. Vobiller sah die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Grausamkeit als gegeben an. Dafür forderte er acht Jahre, weitere fünf Jahre wegen räuberischer Erpressung in sieben Fällen. Der Verteidiger beantragte sieben Jahre Haft wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Den Tatvorwurf des versuchen Mordes sah er nicht als erwiesen an.
Zuvor hatte der psychiatrische Sachverständige den Angeklagten als schuldfähig eingeschätzt. Gutachter Hermann Assfalg schloss eine schwere Persönlichkeitsstörung oder andere "seelische Abartigkeit" des 54-Jährigen aus. Er hatte den Angeklagten in einem rund dreistündigen Gespräch und im Prozess beobachtet. Allerdings bescheinigte der Gutachter ihm eine übertriebene Ich-Bezogenheit (Narzissmus). "Er war nicht hilflos dieser Störung ausgesetzt", so Assfalg. Der Beschuldigte habe stets aktiv Entscheidungen getroffen. Der Mann hatte die Erpressung zu Beginn der Verhandlung gestanden. Die Tat habe eine detaillierte und wochenlange Planung vorausgesetzt, sagte Assfalg.
Angeklagter bezweifelt Gutachten
Gutachter Assfalg schlussfolgerte, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfüllt seien. Der Erpresser hatte sich in der Verhandlung mehrfach auf eine attestierte Borderline-Persönlichkeitsstörung berufen und so auch sein Handeln zu erklären versucht. Betroffene der Störung gelten als emotional instabil und neigen dazu, Impulse ohne Rücksicht auf Konsequenzen auszuleben.
Das Gutachten zog der Angeklagte in Zweifel, hakte danach selbst in der Verhandlung beim Sachverständigen nach. Unter anderem warf er dem Gutachter vor, die Aussage eines Zeugen sei nicht berücksichtigt worden. Dieser Zeuge soll eine Medikamentensucht des Beschuldigten bestätigt haben. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung angegeben, im vergangenen Jahr exzessiv Alkohol konsumiert und Schmerzmittel eingenommen zu haben.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa