Panorama

Keine Torte für Transgender-Frau US-Konditor zieht erneut vor Gericht

Will aus religiösen Gründen keine Torten an bestimmte Kunden liefern: Der Oberste Gerichtshof der USA gab Konditor Phillips schon einmal recht.

Will aus religiösen Gründen keine Torten an bestimmte Kunden liefern: Der Oberste Gerichtshof der USA gab Konditor Phillips schon einmal recht.

(Foto: AP)

Jahrelang stritt er sich mit den US-Behörden, weil er keine Hochzeitstorte für ein schwules Paar backen wollte. Nun zieht der Konditor Jack Phillips erneut vor Gericht, dieses Mal wegen eines Geburtstagskuchens für eine Transgender-Frau.

Der US-Konditor Jack Phillips, der sich wegen einer Hochzeitstorte für ein schwules Paar einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Behörden lieferte, zieht erneut vor Gericht. Der Inhaber der Konditorei "Masterpiece Cakeshop" in Denver verklagte den Bundesstaat Colorado wegen Verletzung seines Rechts auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Anlass ist dieses Mal ein Geburtstagskuchen für eine Transgender-Frau.

Die Anwältin Autumn Scardina hatte im Juni 2017 einen Kuchen bestellt, der innen rosa und außen blau sein sollte. Damit wollte sie sowohl ihren Geburtstag als auch den siebten Jahrestag ihrer Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau feiern.

Nachdem Phillips den Auftrag aus religiösen Gründen abgelehnt hatte, reichte Scardina Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates ein. Im Juni dieses Jahres erklärten die Behörden von Colorado, die Beweise reichten aus, um eine Diskriminierungsklage Scardinas zu unterstützen. Zugleich forderten sie beide Seiten auf, sich gütlich zu einigen.

Die Klage des Konditors dürfte die Debatte über Religionsfreiheit und die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender in den USA erneut anfachen. Phillips sieht sich seiner Klage zufolge als Opfer der Behörden in Colorado. Diese führten "seit mehr als sechs Jahren" einen "Kreuzzug, um den Kläger Jack Phillips zu zerquetschen".

Oberster Gerichtshof gab ihm recht

Im Streit um die Hochzeitstorte für das gleichgeschlechtliche Paar hatte das Oberste Gericht der USA Anfang Juni dem Konditor recht gegeben. Es urteilte, die religiösen Überzeugungen des Mannes seien angemessen zu schützen. Phillips hatte in dem jahrelangen Rechtsstreit argumentiert, sein christlicher Glaube erlaube ihm nicht, mit einer Torte die Ehe zwischen Homosexuellen zu unterstützen.

Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court in Washington, hob dabei mit sieben gegen zwei Stimmen eine Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Bundesstaats Colorado auf. Die Kommission hatte befunden, Phillips habe alle Kunden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zu bedienen.

Entgegen vieler Erwartungen fällte das Oberste Gericht allerdings kein Grundsatzurteil dazu, inwieweit Dienstleistungen in der Geschäftswelt gegenüber Homosexuellen und anderen Gruppen aus religiösen Überzeugungen heraus verweigert werden dürfen. In Denver zog Konditor Phillips längst Konsequenzen: Hochzeitstorten gibt es im "Masterpiece Cakeshop" eigenen Angaben zufolge bis auf Weiteres für niemanden. Individuell angefertigte Geburtstagskuchen sind dagegen noch zu haben.

Quelle: ntv.de, agr/AFP

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