Wegen Beziehung zu Muslim Vater soll Ermordung seiner Tochter geplant haben
19.01.2023, 11:41 Uhr
Die Angeklagten akzeptieren laut Ermittlern nur Partnerschaften mit Jesiden.
(Foto: picture alliance/dpa)
Jahrelang muss eine Teenagerin in Bayern laut Anklage Übergriffe durch Familienmitglieder erleiden. Als Vater und Bruder von der Beziehung zu einem Muslim erfahren, eskaliert es: Die beiden Jesiden sollen die Ermordung der jungen Frau geplant haben. Kurz darauf flüchtet sie.
Wegen der Beziehung zu einem Muslim sollen in Augsburg ein Vater und dessen Sohn die Ermordung einer 16-Jährigen, der Tochter und Schwester, geplant haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und weiterer Delikte müssen sich die beiden 44 und 23 Jahre alten Männer vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
Die beiden gehören der jesidischen Glaubensrichtung an. Körperliche Züchtigungen und strenge hierarchische Regeln gehörten für sie zur Religion, heißt es in der Anklage. Die Übergriffe auf die Tochter haben den Ermittlungen zufolge begonnen, als das Kind zwölf Jahre alt war. Kurz vor ihrem 16. Geburtstag soll die Jugendliche eine Beziehung zu einem Muslim türkischer Abstammung aufgenommen haben. Dann eskalierte laut Anklage die Situation, weil die Familie der Tochter nur Beziehungen zu Jesiden akzeptiere.
In Anwesenheit der Tochter soll ein Familientribunal beraten haben, wie die Jugendliche getötet werden soll. Die 16-Jährige habe dann sogar einen Abschiedsbrief schreiben müssen, weil man den Tod des Kindes als Suizid habe tarnen wollen. Die Tochter konnte zum Jugendamt fliehen. Als der Vater auch einem Behördenmitarbeiter drohte, er werde seiner Tochter den Kopf abschneiden, kamen die beiden Männer in Untersuchungshaft.
Prozess könnte noch platzen
Zu Beginn des Prozesses scheiterten zunächst Verhandlungen der Verteidiger, des Staatsanwaltes und der Richterin über ein Strafmaß im Fall von Geständnissen. Die Anwälte wollen für ihre Mandanten Haftstrafen von maximal zwei Jahren auf Bewährung erreichen. Die Staatsanwaltschaft hält das für völlig ausgeschlossen. Dadurch äußerten sich die Angeklagten zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Der Prozess könnte in den nächsten Wochen sogar noch platzen. Denn der Verteidiger des Vaters ist nicht einverstanden, dass die auf Video aufgezeichnete Vernehmung der Tochter durch den Ermittlungsrichter vorgeführt wird. So wollte das Gericht der Jugendlichen eine Zeugenvernehmung im Prozess ersparen. Die Anwälte des Vaters wollen die 16-Jährige aber selbst im Gerichtssaal hören - wovon sich allerdings die Verteidiger des mitangeklagten Sohnes distanzierten.
Der Staatsanwalt deutete an, dass er eine Verweisung des Falles an das höhere Landgericht beantragen könnte, wenn die Tochter nach ihrem erlittenen Martyrium nun noch einmal vor Gericht erscheinen müsse. Hintergrund dürfte sein, dass an Amtsgerichten Haftstrafen von maximal vier Jahren verhängt werden dürfen und der Ankläger hier dann möglicherweise eine höhere Gefängnisstrafe anpeilt.
Quelle: ntv.de, rog/dpa