Panorama

Suizid ohne juristischen FolgenVerfahren im Fall al-Bakr ist eingestellt

26.07.2017, 20:05 Uhr
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In der Justizvollzugsanstalt Leipzig nahm sich Al-Bakr das Leben. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Staatsanwaltschaft Leipzig beendet die Ermittlungen gegen die Gefängnismitarbeiter im Fall al-Bakr. Der Syrer hatte sich in seiner Zelle aufgehängt, nachdem er wegen Terrorverdachts festgenommen wurde. Daraufhin folgte massive Kritik am Versagen der Behörden.

Der Suizid des terrorverdächtigen Syrers Jaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig vor neun Monaten bleibt nach einem Bericht für die Verantwortlichen des Gefängnisses ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein, so ein Bericht von "Focus Online" der von dem Anwalt des Syrers, Alexander Hübner, bestätigt wurde.

Der Verdacht hatte sich gegen den stellvertretenden Anstaltsleiter und die Gefängnispsychologin gerichtet. Mangels hinreichenden Tatverdachts wurden die Ermittlungen bereits Anfang Juni beendet. Die Staatsanwaltschaft Leipzig war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut Focus Online hat sie eine Pressemitteilung angekündigt. Die Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach dem Suizid Ermittlungen eingeleitet. Außerdem hatte die Familie al-Bakrs Strafanzeige gestellt.

Im Fall al-Bakr hatte es massive Kritik an den sächsischen Behörden gegeben. Der Terrorverdächtige hatte im vergangenen Oktober in Chemnitz zunächst entwischen können. In einer von al-Bakr in Chemnitz genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiver Sprengstoff gefunden. Der Syrer flüchtete anschließend nach Leipzig, wo er dann von mehreren Landsleuten überwältigt wurde.

Am 12. Oktober erhängte sich al-Bakr, der mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in Verbindung gestanden haben soll, in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.

Quelle: vni/dpa/AFP

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