"Mordplan gab es nicht"Zeuge widerruft Aussage im Falk-Prozess

Stadtplanerbe Alexander Falk soll zwei Männer mit dem Mord an einem Anwalt beauftragt haben. Einer der Zeugen nimmt nun seine vorherige, belastende Aussage zurück. Mehrmals antwortet er vor Gericht nicht auf Fragen, aus einem wichtigen Grund.
Im Prozess gegen den Unternehmer Alexander Falk wegen Anstiftung zum Mord hat ein wichtiger Zeuge der Anklage seine frühere Aussage vor Gericht widerrufen. Er habe nur aufgrund starken psychischen Drucks im Jahr 2018 bei der Polizei behauptet, Falk habe in einem Hamburger Restaurant zwei Killer auf einen Frankfurter Rechtsanwalt angesetzt, sagte der 48-Jährige als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt. Einen solchen Mordplan habe es aber nicht gegeben.
Ein Treffen in der Gaststätte habe erst nach dem Anschlag auf den Juristen im Februar 2010 stattgefunden. Mehrfach nahm der Zeuge sein Schweigerecht in Anspruch, um sich nicht selber strafbar zu machen. Das Gericht will insgesamt 20 Zeugenaussagen hören.
Der 50-jährige Falk hatte seit Prozessbeginn energisch bestritten, etwas mit den Schüssen zu tun zu haben, die den Rechtsanwalt ins Bein trafen. Laut Staatsanwaltschaft soll Falk hingegen 2009 in einem Hamburger Restaurant einen Mann mit der Tötung des Anwalts beauftragt haben. Später sollen bislang unbekannte Täter dem Opfer im Februar 2010 vor dessen Wohnung in Frankfurt aufgelauert und ihn angeschossen haben. Falk sitzt seit einem Jahr im Gefängnis.
Hintergrund des Mordauftrags soll ein Rechtsstreit gewesen sein. Demnach hatte der Jurist zurvor eine Millionenklage gegen den Unternehmer vorbereitet, der nach dem Verkauf des Stadtplan-Verlags in Internetunternehmen investiert hatte und zeitweise als einer der hundert reichsten Deutschen galt. Dabei soll es um Forderungen in Millionenhöhe und eine Pfändung in Höhe von 30 Millionen Euro aus Falks Vermögen gegangen sein.