Panorama

Brandenburger Tor beschmiert Zwei Männer für Farbattacke zu Arbeitsstunden verurteilt

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Das Gericht hatte in einem früheren Verfahren den Schaden auf 110.000 Euro beziffert.

Das Gericht hatte in einem früheren Verfahren den Schaden auf 110.000 Euro beziffert.

(Foto: picture alliance/dpa)

In Berlin sind zwei weitere Aktivisten der Letzten Generation für den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor verurteilt worden. Anders als im ersten Prozess gegen drei andere Teilnehmer der Aktion verhängt das Gericht keine Haftstrafen.

Wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind zwei junge Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 180 und 200 Stunden Freizeitarbeit verurteilt worden. Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 200 und 220 Stunden, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.

Die beiden heute 21-jährigen Männer hatten gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mithilfe präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf das Brandenburger Tor gesprüht, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Da sie zur Tatzeit heranwachsend waren, wurde vor dem Jugendgericht verhandelt.

Bereits im April waren drei Teilnehmer an der Aktion schuldig gesprochen worden. Die 22-jährige Frau und die zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren wurden vom Amtsgericht Tiergarten zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Damals stellte das Gericht fest, dass durch die Farbattacke Kosten von 110.000 Euro entstanden waren. Strafschärfend wurde neben der Schadenshöhe gewertet, dass bei der Attacke ein "nationales Denkmal" beschädigt worden war.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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