Prozess um dubiose Konten Banker von Putin-Freund in Zürich verurteilt
30.03.2023, 13:22 Uhr Artikel anhören
Laut Anklage war Sergej Roldugin nur ein Strohmann für verdeckte Finanztransaktionen.
(Foto: picture alliance/dpa/AP POOL/epa)
Ein Züricher Gericht hat vier Banker zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie haben einem engen Vertrauten von Kremlchef Putin geholfen, Millionen von Franken über Schweizer Bankkonten zu verschieben. Dabei haben sie nicht geprüft, woher das Geld tatsächlich stammt.
Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz sind im Zusammenhang mit Millionenbeträgen eines prominenten Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten Geldstrafen gegen den früheren Chef der Bank und drei Mitarbeiter, die innerhalb von zwei Jahren fällig werden, falls sich die Männer erneut etwas zu schulden kommen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über Konten des Putin-Freundes und Cellisten Sergej Roldugin bei der Schweizer Tochter der russischen Gazprombank wurden zwischen 2014 und 2016 in Zürich Millionenbeträge verschoben. Laut Anklage war Roldugin jedoch nur ein Strohmann. Wer der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte der Vermögen war, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde Roldugin auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Der Staatsanwalt sprach von Vermögen auf den Konten von rund 30 Millionen Franken. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen nicht vorgenommen und die Konten bis September 2016 weiterlaufen lassen.
Die Anklageschrift wies aber darauf hin, dass der russische Präsident bei einem offiziellen Einkommen von nur rund 100 000 Euro im Jahr über große Vermögenswerte verfüge, die ihm nahe stehende Personen verwalten würden. Drei der Angeklagten stammen aus Russland, einer wurde in Zürich geboren. Sie alle forderten vor Gericht Freisprüche. Der Staatsanwalt hatte hingegen je sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.
Quelle: ntv.de, lar/dpa/rts