Leichnam ist freigegeben Bericht: Al-Bakr wird in Berlin beigesetzt
03.11.2016, 10:07 Uhr
Ein Leichenwagen verlässt die JVA Leipzig, nachdem die Leiche des Terrorverdächtigen gefunden wurde.
(Foto: dpa)
Der Terrorverdächtige Al-Bakr nahm sich in der JVA Leipzig das Leben. Beerdigt werden soll er aber in Berlin. Der Grund: Al-Bakr soll eine muslimische Bestattung bekommen. Und die ist in Sachsen offenbar nicht möglich.
Der Terrorverdächtige Jaber al-Bakr soll in Berlin beerdigt werden. In Berlin sei eine muslimische Bestattung möglich, sagte der Dresdener Anwalt der Angehörigen, Alexander Hübner, der "Sächsischen Zeitung". Die Leiche solle nun so schnell wie möglich nach Berlin überführt werden. Al-Bakr soll laut Hübner gemäß islamischer Bestattungskultur in weißen Leinentüchern und nicht in einem Sarg beigesetzt werden. In Sachsen sei diese Art der Bestattung nicht möglich, da dort eine Sargpflicht gelte, sagte er.
Drei Wochen nach seinem Suizid in einer Leipziger Haftanstalt wurde der Leichnam al-Bakrs der Staatsanwaltschaft zufolge nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung nun freigegeben. Zuletzt war unklar gewesen, wer für die Beisetzung des Terrorverdächtigen zuständig ist und die Kosten trägt.
Al-Bakr soll mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in Verbindung gestanden haben. Die Behörden hatten ihn verdächtigt, einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen geplant zu haben. Nach seiner Festnahme hatte sich Al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig erhängt. Die Todesumstände hatten für heftige Kritik an den sächsischen Behörden gesorgt.
Angehörige stellen Anzeige
Anwalt Hübner bestätigte der Zeitung außerdem, dass er jetzt im Namen der Familie Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung gestellt habe. "Die Familie möchte natürlich erfahren, was genau geschehen ist", sagte er.
Parallel führt laut "Sächsischer Zeitung" die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren. Zudem hat die Landesregierung eine unabhängige Expertenkommission zur Aufklärung des Falles eingesetzt, die Hintergründe und Fehler bei der Fahndung nach al-Bakr sowie die Umstände seines Suizids untersuchen soll.
Quelle: ntv.de, hul/AFP/Epd