Politik

Berlin will Kritik unterlassen Böhmermann siegt gegen Merkel

Jan Böhmermann will Angela Merkels Kritik an seinem Schmähgedicht untersagen lassen.

Jan Böhmermann will Angela Merkels Kritik an seinem Schmähgedicht untersagen lassen.

(Foto: imago images / Nordphoto)

Vor zwei Jahren löst Jan Böhmermann mit einem Schmähgedicht eine diplomatische Krise mit der Türkei aus. Weil auch Kanzlerin Merkel das Werk kritisiert, klagt der Satiriker gegen sie. Nun erringt der Moderator in dem Streit offenbar einen Erfolg.

Die Bundesregierung will die Kritik von Kanzlerin Angela Merkel an einem umstrittenen Gedicht von Jan Böhmermann offenbar nicht wiederholen. Nach Informationen des "Tagesspiegels" sicherte die Bundesregierung dem Satiriker und Fernsehmoderator zu, die Kritik nicht mehr zu äußern. Böhmermann klagt derzeit vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Unterlassung. In dem Streit geht es nicht mehr um den eigentlichen Text, der sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete.

Im Mittelpunkt steht die Bewertung des Gedichts im Jahr 2016 durch Merkel. Sie hatte die Satire damals als "bewusst verletzend" bezeichnet, so ist es auch im entsprechenden Protokoll auf der Website der Bundesregierung nachzulesen. Wenig später hatte Merkel einen Missgriff eingeräumt, eine Unterlassungserklärung gab das Kanzleramt aber nicht ab. Böhmermanns Anwalt sieht in der Äußerung eine "Verletzung des Sachlichkeitsgebots und der Neutralitätspflicht". Der Satiriker habe nach dem Eklat kurzzeitig unter Polizeischutz gestanden, die Bedrohungslage dauere unverändert an, schreibt der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Anwalt.

Die Bundesregierung will den "Tagespiegel"-Bericht vorerst nicht kommentieren. Ein Regierungssprecher bat um Verständnis, "dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert". Vom Management Böhmermanns gab es ebenfalls keine Reaktion. Sein Anwalt ließ mitteilen, er sei an seine Schweigepflicht gebunden.

Vor dem Verwaltungsgericht ist eine Verhandlung für kommenden Dienstag (16. April) angesetzt. Laut Gericht will Böhmermann die Äußerung dem Kanzleramt untersagen lassen. Das damals in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht über Erdogan hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst. Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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