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Kurz nach Pandemiebeginn Bund zahlte fünf Milliarden Euro zu viel an Corona-Soforthilfen

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Insgesamt wurden 13,6 Milliarden an Hilfen durch den Bund ausgezahlt.

Insgesamt wurden 13,6 Milliarden an Hilfen durch den Bund ausgezahlt.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Schnell und unbürokratisch will der Bund nach Beginn der Corona-Pandemie Hilfen an Unternehmer und Selbstständige auszahlen. Doch dabei passieren augenscheinlich Fehler - mehrere Milliarden Euro werden unberechtigterweise verteilt.

Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt, dass etwa fünf Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen kurz nach Beginn der Pandemie 2020 zu viel ausgezahlt wurden. Davon seien rund 3,46 Milliarden Euro von rund 550.000 Unternehmen und Selbstständigen zurückgezahlt worden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Zuvor hatten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Die Corona-Soforthilfe des Bundes konnte zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden. Insgesamt wurden laut Ministerium rund 13,6 Milliarden Euro an Bundesgeldern ausgezahlt.

Die Corona-Soforthilfe sei schnell und unbürokratisch an Kleinstunternehmen und Selbstständige ausgezahlt worden, erläuterte das Bundesministerium. Wie das Geld ausgezahlt wurde, habe in der Zuständigkeit der Länder gelegen. Die Bewilligung von Geldern habe von Anfang an unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und einer damit verbundenen möglichen Rückzahlung gestanden.

Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage berichten, gibt es alleine in Nordrhein-Westfalen rund 1800 Klagen gegen Rückforderungen. Das sei der Spitzenwert unter den Bundesländern. Danach folge Baden-Württemberg mit mehr als 1100 Klagen, in ganz Deutschland seien es mehr als 5500. Etwa die Hälfte der Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.

In einer Mitteilung an das Ministerium kritisiert der Bundesrechnungshof das Vorgehen. Darin sprechen die Experten, laut WDR, von "unklaren Anspruchsvoraussetzungen" und kritisieren, dass das Ministerium ganz am Anfang nicht festgelegt habe, "welcher Sach- und Finanzaufwand im Einzelnen berücksichtigt werden konnte". Erst einige Tage nach dem Beginn der Auszahlungen wies das Wirtschaftsministerium die Länder demnach darauf hin, dass klar festgelegt sein müsse, wer überhaupt antragsberechtigt ist. Die Bundesländer konkretisierten erst, nachdem viele Anträge bereits gestellt waren, die Bedingungen dafür, wer Anspruch auf Corona-Soforthilfe haben soll.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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