Sondervermögen zweckentfremdet Bundesrechnungshof ermahnt Pistorius eindringlich
04.09.2023, 22:41 Uhr Artikel anhören
Minister in Finanznöten: Das Sondervermögen der Bundeswehr reicht nicht für die Vielzahl der Baustellen.
(Foto: picture alliance/dpa)
In seiner Zeitenwende-Rede kündigt Scholz ein Schulden-Paket in Höhe von 100 Milliarden Euro an, das die Bundeswehr wieder fit machen soll. Doch neben den geplanten Großprojekten stehen auf einmal auch Alltagsausgaben auf Pistorius' Liste. Der Bundesrechnungshof bewertet das als Rechtsbruch.
Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung, den Verwendungszweck des Sondervermögens für die Bundeswehr auszuweiten. Wie der "Spiegel" berichtet, warnen die obersten Finanzkontrolleure des Bundes Verteidigungsminister Boris Pistorius und die Ampelkoalition vor einem Rechtsbruch.
"Die Mittel des Sondervermögens sollen nicht mehr ausschließlich der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben dienen. Die vorgesehene Ausweitung läuft dem vom Verfassungsgesetzgeber mit dem Sondervermögen verfolgten Zweck zuwider", zitiert das Magazin aus einem vertraulichen Bericht der Finanzkontrolleure.
Mitte August hatte das Kabinett mit dem sogenannten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, dass das Sondervermögen doch nicht nur Großprojekten vorbehalten sein soll, die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit leisten sollen. Vielmehr soll der 100 Milliarden Euro umfassende Kredit auch "Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen" dienen. Darunter fasst die Bundesregierung nun auch "Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte" sowie Investitionen in "Informationstechnologie, zum Schutz von und Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr".
Mischfinanzierung rechtlich unzulässig
Dem Bundesrechnungshof geht das zu weit. Die Prüfer beanstanden, dass der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 eine klare Trennung zwischen dem regulären Etat des Verteidigungsministeriums und dem Sondervermögen vermissen lässt. "Dieses Konzept der 'Mischfinanzierung' ist rechtlich unzulässig", heißt es in dem Bericht. "Wenn Vorhaben aus dem Sondervermögen nur 'anfinanziert' werden, steigt das Risiko zusätzlicher Belastungen für den Bundeshaushalt erheblich", schreiben die Rechnungsprüfer weiter.
Bei der Einrichtung des Sondervermögens sei es darum gegangen, "festgelegte überjährige Großvorhaben zu finanzieren", unterstreichen die Prüfer. Doch die geplante Änderung im Gesetz zum Sondervermögen decke sich nicht mit den ursprünglichen Zwecken des Sondervermögens, heißt es im Bericht.
Die Finanzkontrolleure rufen Minister Pistorius und die Ampelregierung auf, die Finanzpläne für die Ausstattung der Bundeswehr grundlegend zu überarbeiten und die Mängel abzustellen.
Quelle: ntv.de, mau