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AfD sieht sich benachteiligt Bundestag stimmt für neues Stiftungsgesetz

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Das Ergebnis der Abstimmung über die Finanzierung parteinaher Stiftungen war wenig überraschend deutlich.

Das Ergebnis der Abstimmung über die Finanzierung parteinaher Stiftungen war wenig überraschend deutlich.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Bundestag beschließt mit überwältigender Mehrheit ein neues Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen. Der Antrag kommt von fünf Fraktionen. Die AfD sieht eine Stiftung, die ihr nahe steht, benachteiligt und wettert gegen das Gesetz. Dabei machte eine Klage der Rechtspopulisten dies erst möglich.

Der Bundestag hat die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Die jeweilige Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muss die Gewähr bieten, insgesamt für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten.

Das Gesetz wurde von SPD, Grünen, FDP, Union und Linkspartei getragen. Dafür votierten in namentlicher Abstimmung 549 Abgeordnete. Dagegen votierten 75 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, es gab zwei Enthaltungen. Die AfD protestierte vehement, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat damit also momentan keinen Anspruch auf eine Förderung.

Bei der Regelung soll auch eine einmalige Unterbrechung zulässig sein, was der FDP zugutekommt. Gegen die Forderung nach der Fraktionsstärke wandte sich auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) als Vertretung der dänischen Minderheit, der sich dadurch benachteiligt sieht.

AfD in zwei Bundesländern rechtsextremistisch

Außerdem dürfte das geforderte Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung infrage gestellt werden, da inzwischen zwei AfD-Landesverbände - Thüringen und Sachsen-Anhalt - vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.

Es dürfe kein Geld für Stiftungen geben, die "nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen" oder gar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründete der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner die Neuregelung. Als Kriterium für einen Ausschluss von der Finanzierung nannte er auch, eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch. Der Protest der AfD zeige, dass diese sich "offensichtlich selbst nicht mehr als demokratisch einstuft", sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.

Für die Unionsfraktion wies auch Ansgar Heveling Diskriminierungsvorwürfe zurück. Das Gesetz "richtet sich nicht gegen irgendeine Partei", hob er hervor, sondern verlange von allen Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Heveling warf der AfD vor, "in einer Opferrolle gefangen" zu sein. "Warum sollte der Staat eine Stiftung fördern, die sich nicht aktiv für diesen Staat und die Demokratie einsetzt?", fragte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae.

"Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und der Menschenwürde geben", sagte auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. "Das finden wir richtig und unterstützen das", fügte sie hinzu. "Demokratinnen und Demokraten halten bei diesem wichtigen Thema zusammen", betonte für die Grünen Konstantin von Notz die breite Übereinstimmung im Parlament für die Neuregelung. Er verwies zudem auf weitere Verbesserungen in der Vorlage wie zusätzliche Transparenzpflichten für die Finanzierung und die Arbeit aller Stiftungen.

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Von der "Karikatur eines Gesetzes" sprach der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Er wandte sich gegen ein "AfD-Verhinderungsgesetz", mit dem "eine ganz Große Koalition" sich selbst begünstigen wolle und damit Staatsverdrossenheit fördern werde. Zwar gehe die AfD davon aus, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, werde dagegen aber nun "erst wieder fünf Jahre prozessieren müssen".

Die gesetzliche Regelung wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht nach einer AfD-Klage die bisherige Praxis im vergangenen Februar verworfen hatte. Das Zuteilen von Globalzuschüssen im Bundeshaushalt genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, urteilten die Karlsruher Richter. Die AfD will nun auch gegen das Gesetz in Karlsruhe vorgehen.

Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa

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