Polizei-Gerangel um Blumenstrauß Domscheit-Berg beklagt "Fehlurteil"
17.05.2019, 17:39 Uhr
"Zu keiner Zeit einen Polizisten verletzt": Anke Domscheit-Berg will das Urteil der ersten Instanz nicht auf sich sitzen lassen.
(Foto: picture alliance / Maurizio Gamb)
Eine Polizistin erleidet im Handgemenge um einen politisch motivierten Blumenstrauß "eine kleine Kratzwunde". "Eine Lappalie" sagt die Geschädigte. Trotzdem verurteilt ein Gericht die Politikerin Domscheit-Berg wegen Körperverletzung. Die wehrt sich nun vor dem Landgericht.
Die Politikerin und Netzaktivistin Anke Domscheit-Berg hat rund vier Jahre nach einem "Tauziehen" mit Polizisten um einen Blumenstrauß erneut den Vorwurf einer Körperverletzung zurückgewiesen. Sie habe zu keinem Zeitpunkt einen Beamten verletzt, erklärte die 51-Jährige zu Prozessbeginn vor dem Berliner Landgericht. Vielmehr sei sie "unbegründet und willkürlich" von Polizisten getreten und geschlagen worden. Die Entscheidung der ersten Instanz sei ein Fehlurteil.
Die Netzaktivistin war im Januar 2017 wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 600 Euro, aufgeteilt in 20 Tagessätze zu je 30 Euro, verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten begründete damals, Domscheit-Berg habe im Gerangel eine Polizistin "mit ihren Fingernägeln erwischt" und eine kleine Kratzwunde verursacht. Diese habe aber auch die Geschädigte als Lappalie angesehen.
Gegen das Urteil hatte Domscheit-Berg, seit 2017 parteilose Bundestagsabgeordnete für Brandenburg in der Linksfraktion, Berufung eingelegt. Nun prüft das Berliner Landgericht den Fall. Hintergrund des Verfahrens ist das turbulente Ende einer Mahnwache für im Mittelmeer ertrunkene Flüchtlinge. Mehr als 5000 Teilnehmer hatten sich im Juni 2015 vor dem Bundestag versammelt, um der Toten zu gedenken.
"Wir wollten ein symbolisches Grab anlegen", erklärte die 51-jährige Domscheit-Berg. Plötzlich seien sie und ihr Mann getreten und geschlagen worden. "Ich hielt den Blumenstrauß in die Höhe." Polizisten hätten danach gegriffen. Die Verteidigerin sagte, ihre Mandantin wolle einen Freispruch. Der Prozess geht am 24. Mai weiter.
Quelle: ntv.de, mau/dpa