Politik

Deutsche Gesetze in der Kritik Forscher: Verbot von Eizellspende kippen

Künstliche Befruchtung im Kinderwunschzentrum in Berlin.

Künstliche Befruchtung im Kinderwunschzentrum in Berlin.

(Foto: imago/epd)

In Deutschland dürfen mit Samenspenden Familien gegründet werden - das Spenden von weiblichen Eizellen ist jedoch verboten. Wissenschaftler in Deutschland verlangen umfassende Neuregelungen der Gesetze. Als Gründe nennen sie eine "Ungleichbehandlung" und Gesundheitsrisiken.

Wissenschaftler haben eine umfassende Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland gefordert. Gesetzlichen Handlungsbedarf gebe es vor allem bei der Eizellspende, der Embryonenspende und beim Thema Leihmutterschaft, heißt es in den Empfehlungen der Nationalakademie Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.

Das vor fast 30 Jahren verabschiedete Embryonenschutzgesetz halten die Experten für lückenhaft. Betroffene Frauen, Paare und Kinder würden dadurch unnötigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, zudem gebe es Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheiten.

Das von 1990 stammende Embryonenschutzgesetz erfasse viele neue Entwicklungen der Reproduktionsmedizin nicht. Es zwinge Fortpflanzungsmediziner "nicht selten zu einer dem heutigen internationalen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung und führt zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind", heißt es in dem knapp 130-seitigen Papier. Zudem werde das Gesetz dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht.

Probleme bei In-vitro-Fertilisation

Konkret nannten die Wissenschaftsakademien die sogenannte In-vitro-Fertilisation. Dabei werden der Frau nach einer Hormonbehandlung reife Eizellen entnommen und im Labor mit Spermien des Mannes befruchtet. Anschließend werden der Frau die befruchteten Eizellen wieder eingepflanzt. In Deutschland gibt es jedes Jahr auf diese Weise rund 100.000 künstliche Befruchtungen.

In Deutschland sei es bislang bei Strafe untersagt, von mehreren Embryonen denjenigen mit den besten Entwicklungschancen auszuwählen. Stattdessen würden "Mehrlingsschwangerschaften mit Frühgeburten in Kauf genommen, die erhebliche Gesundheitsrisiken für die Kinder mit sich bringen". Die Auswahl, der sogenannte elective Single-Embryo-Transfer, sollte künftig auch in Deutschland zulässig sein, fordern die Wissenschaftler.

Zudem kritisieren sie eine "Ungleichbehandlung" der in Deutschland erlaubten Samenspende und der hierzulande verbotenen Eizellspende. Es sei kaum zu rechtfertigen, dass unfruchtbare Männer mit Hilfe einer Keimzellspende eine Familie gründen können, während es Frauen, die beispielsweise wegen einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden können, verwehrt ist.

Frühere Befürchtungen, dass mit einer Eizellspende gezeugte Kinder Auffälligkeiten oder Identitätsprobleme haben könnten, hätten sich nicht bestätigt. Die Eizellspende sollte den Forschern zufolge daher erlaubt werden, auch weil viele Paare derzeit Hilfe im Ausland suchen.

Neue Regelungen gefordert

Weiterhin fordern die Akademien eine Gesetzesregelung der Embryospende, die in Deutschland zwar zunehmend praktiziert werde, aber vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst sei. Die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung eingefrorener Eizellen müsse ebenso geregelt werden wie die rechtliche Elternschaft von in Deutschland aufwachsenden Kindern ausländischer Leihmütter.

Um die Elternschaft klar zu regeln und Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung zu wahren, dringen die Wissenschaftsakademien darauf, das bestehende Samenspenderregister um Eizellspenden und Embryospenden zu erweitern. Werden bei der künstlichen Befruchtung Keimzellen von Dritten verwendet, sollten die Wunscheltern mit der Geburt des Kindes auch dessen rechtliche Eltern werden.

Zwischen verheirateten und unverheiraten sowie heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren dürfe es keinerlei Ungleichbehandlung geben. Die heutige Rechtslage führe oft zu Nachteilen für das Kind.

Im Fall der seit 2011 unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Präimplantationsdiagnostik plädieren die Akademien dafür, dass die vorherige Genehmigung durch eine Ethikkommission entfällt. Sie begründen dies mit der uneinheitlichen Entscheidungspraxis der Kommissionen. Stattdessen solle künftig der Arzt mit dem Patienten unter psychosozialer Beratung entscheiden.

Quelle: ntv.de, kst/AFP

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