Prozess um Haftbedingungen Gericht gibt Breivik teilweise Recht
20.04.2016, 15:15 Uhr
Anders Breivik vor Gericht
(Foto: AP)
Ein Gericht in Oslo gibt dem Massenmörder Anders Behring Breivik im Streit um seine Behandlung im Gefängnis teilweise Recht. Breivik, der 77 Menschen ermordet hat, fühlt sich in seinem Gefängnis unmenschlich behandelt.
Die Klage des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik gegen den Staat wegen der aus seiner Sicht harten Haftbedingungen hat teilweise Erfolg gehabt. "Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Haftbedingungen eine unmenschliche Behandlung darstellen", heißt es in dem Urteil des Osloer Gerichts. Die Richter verwiesen insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze. Nicht durchsetzen konnte sich Breivik hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz.
"Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen", hieß es im Urteil. In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat dagegen nichts zuschulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe.
Der erklärte Rechtsextremist Breivik hatte in den Anhörungen zu dem Fall argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Rechtsvertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei "extrem gefährlich" und seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.
Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. In den Anhörungen zu seinen Haftbedingungen hatte er sich immer wieder extremistisch geäußert und den Hitler-Gruß gezeigt.
Quelle: ntv.de, bdk/dpa/AFP