Politik

Ermahnung aus Karlsruhe Gericht muss Künast-Beschimpfungen erneut prüfen

Künast ist nach dem Berliner Urteil vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Künast ist nach dem Berliner Urteil vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erst im zweiten Anlauf erkennt ein Gericht in Berlin in mehreren verbalen Angriffen auf die Grünen-Politikerin Künast strafbare Handlungen. Das Bundesverfassungsgericht ordnet auch an, die anderen Entgleisungen bei Facebook genau zu prüfen.

Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht.

Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen.

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Der Rechtsstreit sorgte 2019 und 2020 bundesweit für Aufsehen und Empörung, weil das Berliner Landgericht die teils obszönen Beschimpfungen zunächst als "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren" eingestuft hatte. Auslöser war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Pädophilie. Unbekannte überzogen Künast unter dem Facebook-Post mit einer ganzen Serie übelster, teils sexistischer Beschimpfungen.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die Richter hatten zunächst geurteilt, dass Künast die Beschimpfungen hinnehmen müsse - sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert. Vor Gericht wollte Künast erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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