Politik

Vertrag mit Astrazeneca Geschwärzte Stellen wegen Panne lesbar

Einige der Schwärzungen waren wegen einer Panne dennoch lesbar.

Einige der Schwärzungen waren wegen einer Panne dennoch lesbar.

(Foto: dpa)

Der Streit zwischen EU-Kommission und Astrazeneca gipfelt in der Veröffentlichung des Vertragen über die Lieferung von Impfstoff. Einige Stellen des Dokuments sind jedoch geschwärzt - waren ursprünglich wegen einer technischen Panne aber dennoch lesbar.

Der EU-Kommission ist bei der Veröffentlichung ihres Rahmenvertrags mit dem Impfstoffhersteller Astrazeneca eine schwere Panne unterlaufen. Die auf Wunsch des Unternehmens geschwärzten Passagen in dem Dokument waren in einer ersten Version über die Lesezeichen-Funktion des Acrobat Reader lesbar.

Es handele sich um einen technischen Fehler, hieß es aus Kommissionskreisen. Diese Version des Vertrages wurde später ersetzt. Das Dokument ist hier abrufbar. "Das ist sehr unglücklich und besorgniserregend", sagte Astrazeneca-Chef Pascal Soriot in einer Videoschalte. Allerdings könne man auch nicht viel mehr dazu sagen. Die Kommission hatte auf Veröffentlichung des Vertrags gedrungen. Hintergrund ist der Streit um die von Astrazeneca angekündigte Kürzung bei der Lieferung von Corona-Impfstoff an die EU im ersten Quartal.

Nach Angaben des "Spiegel" waren durch die Panne etwa Details zum Warenwert des Impfstoff einsehbar. Er soll demnach bei 870 Millionen Euro liegen, was laut dem Magazin alle Kosten und Ausgaben für den britisch-schwedischen Pharmakonzern beinhalten soll, also auch Kosten für Arbeit und Materialien, Betrieb von Anlagen und Ausrüstung, Qualitätskontrollen, indirekte nicht absetzbare Steuern und Zollabgaben, Verwaltungskosten oder für Lagerung und Verteilung der Impfstoffe.

Zudem wurde demnach in einer Stelle, die geschwärzt wurde, festgelegt, dass Astrazeneca bei der Lieferung des Impfstoffs kein Verlust entstehen soll. Sollten die Kosten höher als 870 Millionen Euro betragen, muss das Unternehmen demnach die EU-Kommission informieren. Die EU-Staaten müssen zudem für Abfüllung und Verpackung sowie Lagerung und Verteilung des Impfstoffs aufkommen.

Konkrete Liefervereinbarungen nicht lesbar

Die EU verpflichtet sich laut Vertrag zur Zahlung von 336 Millionen Euro. Zwei Drittel davon wurden demnach kurz nach Vertragsabschluss im August 2020 bezahlt. Geschwärzt ist laut "Spiegel" dagegen, dass das letzte Drittel innerhalb von 20 Tagen zahlbar ist, nachdem Astrazeneca die Verwendung der ersten Rate nachgewiesen hat. Bis 30 Tage nach Vertragsabschluss muss die EU-Kommission Astrazeneca zudem die verbindlichen Bestellungen der einzelnen Länder mitteilen. Schließlich wurde auch eine Option der EU auf 100 Millionen weitere Impfdosen in dem Vertrag geschwärzt. Diese wäre bis Anfang Juli 2021 zu liefern.

Nicht ersichtlich waren trotz der Panne die genauen Liefervereinbarungen für einzelne Quartale. Um diese streiten die EU und Astrazeneca. Während die EU darauf beharrt, dass es konkrete Zusagen über Mengen und Zeitpunkte gab, bestreitet dies der Pharmakonzern.

Der Impfstoff wurde inzwischen von der europäischen Arzneimittelbehörde zugelassen. Als Folge des Streits hat die EU-Kommission aber auch eine Exportkontrolle für Corona-Impfstoffe, die in der EU produziert werden, verfügt. Sie will verhindern, dass Firmen die Dosen in Drittstaaten exportieren, wenn sie gleichzeitig die Lieferungen an die EU-Staaten kürzen.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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