Politik

Fußfesseln allein reichen nicht Hubig will häusliche Gewalt schärfer bestrafen - und Opfer besser schützen

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Die elektronische Fußfessel sendet ein Signal aus, sobald der Täter seinem Opfer zu nah kommt.

Die elektronische Fußfessel sendet ein Signal aus, sobald der Täter seinem Opfer zu nah kommt.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Die Gewalt in Familien und Beziehungen nimmt immer stärker zu. Der Bund könne dabei nicht mehr zuschauen, sagt Justizministerin Hubig ntv. Gewalttäter sollen deshalb künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen. Doch das ist nur der Anfang - auch Kinder sollen besser geschützt werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will zusätzlich zu elektronischen Fußfesseln für Gewalttäter den Schutz vor häuslicher Gewalt mit härteren Bestrafungen und Sorgerechtsentzug erhöhen. Ein Gesetzentwurf, den die SPD-Politikerin am heutigen Montag vorlegte, soll es ermöglichen, Gewalttäter künftig zu verpflichten, elektronische Fußfesseln zu tragen. Bei Verstößen - etwa das Betreten einer Schutzzone trotz Verbot - soll künftig ein Strafverfahren eingeleitet werden. "Damit es wirksam ist, erhöhen wir den Strafrahmen im Gewaltschutzgesetz von zwei auf drei Jahre", sagte Hubig RTL/ntv. "Das heißt, dem Täter droht dann darüber hinaus noch mal eine Strafe, die er in einer Vollzugsanstalt abbüßen muss. Also keine reine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe." Diese könne dann bis zu drei Jahren lang sein.

Die Fußfessel sei ein "massives Mittel, weil das natürlich auch die Menschen einschränkt", so Hubig. "Deshalb kann es auch nur dann greifen, wenn es sogenannte Hochrisikofälle sind." Das bedeute, dass schon psychische oder physische Gewalt ausgeübt worden sei. "Und wenn die Gefahr besteht, dass es weiter zu massiven Übergriffen kommen kann, dann soll das Gericht das auch anordnen."

Nähert sich der Täter dann seinem Opfer, werde ein Signal ausgesandt. Die Frau kann einen Empfänger nutzen, sodass sie genau merkt, wenn der Täter in die Schutzzone kommt und sich dann Hilfe holen kann. "Wir sehen in Spanien, dass diese Fußfessel tatsächlich Leben rettet. Dort ist es bei diesen Fällen nicht mehr zu Überfällen gekommen", sagte die SPD-Ministerin weiter.

Schutz künftig auch für Kinder

Hubig plant zudem weitere Maßnahmen, um Kinder in solchen Fällen zu schützen. So sollen Familiengerichte künftig auch Sorge- und Umgangsrechte entziehen können, wenn Kinder in ihrem Umfeld häusliche Gewalt erleben - selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen sie richtet. "Wer seine Frau schlägt und die Kinder bekommen das mit - was fast immer der Fall ist -, muss damit rechnen, dass er kein Umgangsrecht mehr bekommt", so Hubig.

Geplant seien auch Anti-Gewalttrainings für Täter. "Die elektronische Fußfessel ist wichtig, aber sie ist eben nur ein Instrument." Menschen müssten sich auch verändern. "Deshalb wollen wir, dass die Gerichte auch Anti-Gewalttrainings für Täter und Täterinnen anordnen können. Das ist bisher nur unter sehr schwierigen, engen Voraussetzungen der Fall."

Quelle: ntv.de, vmi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen