Politik

EU-Gericht verurteilt Briten Massenausspähen von Mails ist rechtswidrig

Der britische Geheimdienst spähte zu Unrecht zahlreiche E-Mails aus.

Der britische Geheimdienst spähte zu Unrecht zahlreiche E-Mails aus.

(Foto: dpa)

2013 enthüllt Edward Snowden, dass der britische Geheimdienst massenhaft Internet-Daten ausspäht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt nun: Die Praxis verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz des Privatlebens.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Großbritannien wegen der massenhaften Ausspähung von E-Mails durch den britischen Geheimdienst verurteilt. Die Straßburger Richter gaben damit einem Netzwerk von investigativen Journalisten sowie einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen Recht. Diese hatten in Straßburg Klagen eingereicht, nachdem der frühere Geheimdienst-Mitarbeiter Edward Snowden im Jahr 2013 die Ausspäh-Praxis durch die Dienste in den USA und in Großbritannien enthüllt hatte. Snowden hatte ans Licht gebracht, dass der britische Geheimdienst in großem Umfang Informationen aus Kabeln abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den USA fließen.

Die massenhafte Ausspähung von Journalisten und Grundrechtsaktivisten verletze deren Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Schutz ihres Privatlebens, urteilte das Gericht nun. Die Überwachung durch den britischen Geheimdienst sei keiner "angemessenen und unabhängigen Kontrolle" unterworfen, heißt es in dem Urteil. Auch die Kriterien für die Auswahl der untersuchten Mails seien nicht klar definiert. Das wiege umso schwerer, als die fraglichen Kommunikationen "sehr viele Dinge über die Gewohnheiten und die Kontakte" der ausgespähten Personen enthüllten.

Bedingungen nicht klar definiert

Hinzu kommt laut des Gerichts, dass das britische Überwachungsgesetz einer großen Zahl von Behörden die Möglichkeit gebe, bei den Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Kommunikationen ihrer Kunden zu beantragen - unter unzureichend definierten Bedingungen, rügte das Gericht weiter. Dies wiederum verstoße gegen eine Regelung der EU, wonach Kommunikationsunternehmen solche Informationen nur zum Zweck der Verbrechensbekämpfung weitergeben dürfen, und dies nur unter Kontrolle eines Gerichts oder einer anderen unabhängigen Stelle. Als Mitglied der Europäischen Union sei Großbritannien verpflichtet, deren Vorschriften einzuhalten. In der Tatsache, dass die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter aber keinen Verstoß.

Silkie Carlo, Direktorin der britischen Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch zeigte sich nach dem Richterspruch zufrieden. "Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat das Vereinigte Königreich eines der autoritärsten Überwachungssysteme der westlichen Staaten eingeführt", sagte sie laut einer Pressemitteilung. "Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Millionen von rechtschaffenen Bürgern vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihr Privatleben zu schützen."

Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer verstoße, hätten die Richter nicht untersucht, sagte ein Gerichtssprecher. Es habe in der Zwischenzeit eine umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar seien. Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten. Sowohl London als auch die Beschwerdeführer können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa/AFP

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