Politik

EuGH urteilt zu Justizreform Polen darf Richter nicht zwangspensionieren

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe.

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe.

(Foto: imago/ZUMA Press)

Mit der Zwangspensionierung von Richtern will Polens rechtsnationale Regierung die Justiz ihres Landes auf Linie bringen. Nun erleidet sie eine herbe Schlappe. Das höchste Gericht der EU ordnet den Stopp des umstrittenen Umbaus an.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den sofortigen Stopp der Zwangspensionierungen von Richtern an Polens Oberstem Gericht angeordnet. Die rechtsnationale Regierung in Warschau müsse die Senkung des Ruhestandsalters für die Richter bis zum Erlass eines Urteils aussetzen, teilte der EuGH in Luxemburg in einer einstweiligen Anordnung mit.

Die Anordnung sieht auch vor, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

Schlappe für PiS-Führung

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre umstrittene Justizreform nicht gegen EU-Recht verstoße. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Rande eines Gipfels in Brüssel, er werde das Urteil gründlich prüfen und sich dann äußern.

Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die regierende nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Kritiker werfen Warschau vor, mit der Justizreform regierungskritische Richter aus dem Amt drängen zu wollen. Vergangene Woche ernannte Präsident Andrzej Duda 27 neue Richter am Obersten Gerichtshof - trotz einer gegenteiligen Entscheidung des höchsten polnischen Verwaltungsgerichtes.

Quelle: ntv.de, cri/dpa/AFP/rts

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