Politik

Lützerath "umgehend" verlassen Polizei stößt bei Räumung auf Kleinkinder

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Seit dem Morgen räumt die Polizei das Braunkohle-Dorf Lützerath. Noch immer halten sich dort Dutzende Klimaaktivisten verschanzt - darunter offenbar auch Familien mit kleinen Kindern. Sie sollen nun so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden.

Die Polizei hat bei der Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Braunkohle-Dorfs Lützerath auch Kleinkinder vorgefunden. Aufgrund "weitreichender Gefahren" appellierte die Polizei an die Eltern, den Ort "umgehend mit ihren Kindern zu verlassen". Die Polizei helfe dabei, Familien sicher vom Gelände zu begleiten. In einem Nachsatz betonten die Einsatzkräfte ohne weitere Erklärung: "Das zuständige Jugendamt ist vor Ort und kümmert sich." Grundsätzlich sollten alle Kinder und Jugendliche Lützerath nun verlassen.

Nach dem Start der Räumung hat sich die Lage nach Angaben eines Polizeisprechers am Vormittag stabilisiert. Die Einsatzkräfte hätten den gesamten Bereich abgesperrt, niemand komme mehr unbefugt hinein. Nun sei die Polizei auf dem gesamten Gelände aktiv, entferne etwa Barrikaden und bringe Aktivisten nach draußen. Personen könnten sich, wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt in dem Areal bewegen.

Die Polizei hatte am Morgen mit der seit Tagen erwarteten Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs im rheinischen Braunkohlerevier begonnen. Zu möglichen Verletzten hatte der Polizeisprecher zunächst keine Erkenntnisse. Der Energiekonzern RWE will den bei Lützerath liegenden Tagebau Garzweiler ausdehnen und die unter dem Ort liegende Kohle abbauen, wozu der von den früheren Dorfbewohnern verlassene Ort abgerissen werden muss.

Eilanträge abgelehnt

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Das Verwaltungsgericht Aachen hatte am Mittwoch zwei weitere Eilanträge gegen das Aufenthaltsverbot in dem Braunkohleort Lützerath abgelehnt. Das Gericht stufte die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg wie bereits in der Vorwoche als "voraussichtlich rechtmäßig" ein, wie das Gericht mitteilte. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden.

Gegen die aktuellen Beschlüsse ist erneut Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts haben die Klimaaktivisten weitere Eilanträge eingereicht. Hier geht es um Versammlungsrecht und die Durchführung einer Mahnwache.

Quelle: ntv.de, jug/dpa/AFP

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