Politik

Lockerungen für Geimpfte? Rechtsexperten fordern Bundestagsdebatte

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Der Bundestag soll Lockerungen für Geimpfte diskutieren, fordern Rechtsexperten von CDU und SPD.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Gesundheitsminister Spahn möchte Corona-Geimpften gerne mehr Freiheiten ermöglichen. Nun fordern Rechtsexperten von CDU und SPD, das Thema im Bundestag auf die Agenda zu stellen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist bei dem Thema schon einen Schritt weiter.

Rechtsexperten von Union und SPD fordern, das Thema Lockerungen für Corona-Geimpfte im Bundestag zu behandeln. Der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte der "Welt am Sonntag": "Wenn Studien bestätigen, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, dann müssen die Beschränkungen zurückgenommen werden." Das sei aus seiner Sicht verfassungsrechtlich zwingend. Ob Beschränkungen unter bestimmten Bedingungen zurückgenommen werden sollten, müsse der Bundestag regeln.

Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, forderte, die ohnehin geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes zu nutzen, um "klarstellend zu regeln, dass sich Schutzmaßnahmen entsprechend der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse immer nur an nicht geimpfte Personen richten können".

Nicht geimpften Menschen müsse die Daseinsvorsorge wie Bussen, Bahnen und Supermärkte aber ebenfalls offenstehen. Falls es Unternehmen geben sollte, die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge nicht geimpften Menschen verweigerten, müsse gesetzgeberisch eingegriffen werden, sagte Fechner.

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte bereits vollständig gegen Corona geimpften Menschen Hoffnung auf mehr Freiheiten beim Einkaufen und Reisen im Rahmen von künftigen Lockerungsschritten gemacht. Wer geimpft sei, könne ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur, hatte er vor rund einer Woche angekündigt.

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Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat bereits Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für vollständig geimpfte Menschen beschlossen. Die Regelungen gelten allerdings zunächst für befristete Zeiträume.

Als vollständig geimpft gelte dabei nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission derzeit, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweise.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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